Windpark "Kornberg": Es sollen "Fakten statt Emotionen" zählen
Höpfingen. (adb) Mit dem Dauerthema "Windkraft" befasste sich der Höpfinger Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag einmal mehr. Grund dafür war der Beschluss über den neuen Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans für den geplanten Windpark "Kornberg".
Dieser war nötig geworden, nachdem die bisherige Planung zur punktuellen und flächenhaften Änderung des Flächennutzungsplans aufgehoben werden soll und stattdessen eine flächenhafte Konzentrationszone Wind als isolierte Positivplanung im Sinne des Paragrafen 249 Abs. 1 BauGB angestrebt wird.
Bürgermeister Adalbert Hauck begrüßte dazu Diplom-Geoinformatikerin Sandra Lanig (Klärle Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Weikersheim), die in einer Präsentation auf die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den aktuellen Stand der Gutachten einging. Das 76 Hektar - von denen 8,5 Hektar auf Höpfinger Grund und 67,5 Hektar auf Hardheimer Gemarkung liegen - umfassende Gebiet weise speziell durch das benachbarte Umspannwerk eine gute Infrastruktur auf; von Höpfingen ist es 1500 Meter entfernt, während der Abstand zu Waldstetten nur 750 Meter beträgt.
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen in den neuen Entwurf einfließen. Laut Sandra Lanig liegen derzeit 75 Stellungnahmen vor. 14 davon wurden von Nachbargemeinden eingereicht, drei von Verwaltungsverbänden, 36 von Behörden und 22 von Bürgern sowie der Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz.
Keine Einwände sahen die Gemeinden und Städte Hardheim, Höpfingen, Königheim, Külsheim, Ahorn, Rosenberg, Amorbach, Miltenberg und der Gemeindeverwaltungsverband Osterburken sowie das Regierungspräsidium Freiburg und die Landratsämter des Neckar-Odenwald-Kreises und des Kreises Miltenberg. Die Bedenken des Naturparks Neckartal-Odenwald wurden insofern ad acta gelegt, weil der geplante Windpark außerhalb des Naturparks liege.
Auch die IHK Rhein-Neckar sowie die Netzbetreiber Telekom, Ericsson, E-Plus und Telefonics, die Bundesnetzagentur, die EnBW Regional AG und Netze BW GmbH hegten nach Feststellung keiner tangierten Leitung keine Einwände.
"Nachdem mehrere Gutachten durch das Büro Beck überarbeitet und Prüfungsmaßstäbe konkretisiert wurden, gibt es auch beim Artenschutz keine Probleme mehr", meinte Lanig. Aus diesen Gutachten gehe ebenso hervor, dass eine mögliche Wertminderung von Immobilien, der befürchtete Infraschall oder Auswirkungen auf den Tourismus auszuschließen seien.
In diesem Kontext verwies Sandra Lanig auf das Anliegen der Stadt Walldürn, den Betrieb des Flugplatzes weiterhin zu gewährleisten. Diesem trage man bei den Planungen insofern Rechnung, dass der vorgeschriebene Abstand von 3130 Metern zum Flugplatz und 800 Metern zur Platzrunde eingehalten werde.
Gemeinderat Dieter Goldschmitt äußerte Bedenken: "Man darf dieses Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen", merkte er an, worauf Bürgermeister Hauck mit dem Hinweis auf die Einhaltung gesetzlicher Abstandsvorschriften konterte. Helmut Häfner erinnerte an "des Öfteren thematisierte und bisweilen als fehlerhaft deklarierte Gutachten", ehe das Gemeindeoberhaupt klarstellte, "dass niemand von Einflussnahme sprechen kann und vorgeschriebene Richtlinien einzuhalten sind". Zwar nehme er die Ängste bezüglich des Flugplatzes zur Kenntnis, "doch mutet der Gesetzgeber uns zu, dass wir am Flugplatz keine freie Sicht mehr in alle Richtungen haben".
Hier sprach sich Dieter Goldschmitt für einen "Bestandsschutz für den seit Jahrzehnten bestehenden und wichtigen Flugplatz" aus, der seiner Ansicht nach erheblich wichtiger als ein Windrad sei. Bürgermeister Adalbert Hauck nahm Bezug zum jüngsten RNZ-Artikel zum Thema und sprach von "herbeiprovozierten Ängsten".
Er plädierte für ein regelkonformes Handeln, bei dem statt "Emotionen nur Fakten" zählten - zumal man in der Planung auch den 2015/16 gefundenen Rotmilanhorst berücksichtige: So wurde die Fläche von 300 Metern um den Horst-Standort aus der Planung genommen.
Der Beschlussempfehlung zur Änderung des Flächennutzungsplans stimmte das Gremium zu, nachdem auch Ortsvorsteher Helmut Hartmann die vorige Zustimmung des Waldstettener Ortschaftsrats bekanntgegeben hatte.
Info: Am 7. August wird sich die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands mit dem Flächennutzungsplanentwurf befassen.