AfD-Fraktion scheitert in Karlsruhe mit Klage auf Zuteilung von "Otto-Wels-Saal"
Eine Organklage der AfD-Bundestagsfraktion auf die Zuteilung des "Otto-Wels-Saals" im Reichstagsgebäude für ihre Sitzungen ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Karlsruhe sah nach Angaben vom Donnerstag keine Verletzung von Rechten der Fraktion. Der Ältestenrat hatte nach der Bundestagswahl entschieden, dass die SPD den Raum weiter nutzen kann. Der AfD wurde ein kleinerer Saal zugewiesen, obwohl ihre Fraktion größer ist. (Az. 2 BvE 14/25)