Das Sozialministerium hat den Gesetzesentwurf zur Einführung einer Teilpension fertiggestellt. Mit dieser wird es ab kommendem Jahr möglich sein, reduziert weiter zu arbeiten und gleichzeitig einen bereits angesparten Teil der Pension zu beziehen. Dafür wird die Altersteilzeit schrittweise eingeschränkt. Sie kann künftig nur noch drei statt wie bisher fünf Jahre genutzt werden. Das entsprechende Gesetz soll noch vor dem Sommer den Nationalrat passieren.