Der von der FPÖ geplante Untersuchungsausschuss zu den Corona-Maßnahmen und dem Tod des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek wird in der beabsichtigten Form nicht kommen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat - wie zuvor die Regierungsfraktionen - das Verlangen der Freiheitlichen als unzulässig erachtet. Es sei nicht möglich, inhaltlich nicht zusammenhängende Sachverhalte zu einem Untersuchungsgegenstand zu vermengen, so der VfGH laut einer Aussendung.