Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Streitschlichtung zwischen Mietern und Vermietern. Die Betriebskostenabrechnung ist unvollständig und fehlerhaft, die Heizung bleibt mitten im Januar kalt oder Schimmel zieht sich über die Schlafzimmerwand. Ärger mit der Hausverwaltung oder dem Eigentümer gehört für viele Mieter zum Alltag. Doch wie geht man vor, wenn Beschwerden ins Leere laufen? Genau das wollte ein t-online-Leser wissen, der fragt: "Gibt es eine Schlichtungsstelle, wenn Mieter und Vermieter nicht auf einen Nenner kommen?" Typische Konflikte – und die richtigen Schritte Streit mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung kann viele Ursachen haben: eine Mieterhöhung , eine falsche Nebenkostenabrechnung oder unerledigte Mängel und Reparaturen. Doch bevor die Auseinandersetzung eskaliert, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. In allen Fällen gilt: Reagieren Sie schnell und schriftlich, um die Kontrolle zu behalten und klare Signale zu setzen. Mieterhöhung: Wenn Ihre Hausverwaltung eine höhere Miete verlangt, prüfen Sie das Schreiben genau. Erhöhungen sind nur erlaubt, wenn eine Modernisierung zugrunde liegt oder eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart wurde. Stimmen Sie niemals vorschnell zu. Lassen Sie das Schreiben von einem Mieterverein oder Anwalt überprüfen und widersprechen Sie rechtzeitig, wenn Fehler vorliegen. Nebenkostenabrechnung: Die jährliche Abrechnung ruft bei vielen Mietern Ärger hervor. Prüfen Sie deshalb sorgfältig, welche Kosten umgelegt wurden, und verlangen Sie Belegeinsicht. Dazu haben Sie das Recht. Erheben Sie innerhalb von zwölf Monaten Widerspruch, wenn Ihnen Fehler auffallen. Diese Nebenkosten darf Ihr Vermieter auf Sie umlegen und diese nicht. Zahlen Sie in der Zwischenzeit nur den unstrittigen Teil, um sich ein Druckmittel zu erhalten, ohne in Verzug zu geraten. Reparaturen und Mängel: Ob tropfender Wasserhahn, kaputte Heizung oder Schimmelbefall: Für die Instandhaltung ist der Vermieter verantwortlich. Melden Sie jeden Mangel sofort schriftlich, am besten per Einschreiben oder mit einer Mail, deren Empfang Sie belegen können. Setzen Sie eine klare Frist zur Behebung und dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos oder Zeugen. Nur so haben Sie später Beweise in der Hand. Wenn die Frist verstreicht und nichts passiert, können Sie eine Mietminderung geltend machen. Mietminderung: Wenn Ihre Wohnung nicht voll nutzbar ist, dürfen Sie die Miete kürzen , aber nur in angemessener Höhe. Mindern Sie nicht "nach Gefühl", sondern informieren Sie sich vorher über vergleichbare Fälle oder lassen Sie sich juristisch beraten. Wichtig ist: Bevor Sie kürzen, müssen Sie den Mangel anzeigen und eine Frist zur Behebung setzen. Sonst riskieren Sie, dass die Mietminderung als unzulässig gilt. Kündigung aus Willkür? Kaum möglich Viele Mieter scheuen den Konflikt, weil sie fürchten: "Wenn ich mich beschwere, setzt mich der Vermieter einfach vor die Tür." Diese Sorge ist verständlich, aber in den meisten Fällen unbegründet. In Deutschland kann ein Vermieter das Mietverhältnis nicht nach Belieben beenden. Eine Kündigung muss immer einen gesetzlich anerkannten Grund haben. Zulässige Gründe sind zum Beispiel Eigenbedarf oder wenn Sie als Mieter Ihre vertraglichen Pflichten verletzt haben, etwa durch wiederholt ausbleibende Mietzahlungen, nachhaltige Störung des Hausfriedens, unerlaubte Untervermietung oder wenn Sie Ihre Wohnung in erheblichem Maße vernachlässigen. Wann Vermieter Eigenbedarf anmelden dürfen und wann nicht. Dass Sie eine Nebenkostenabrechnung prüfen, eine Reparatur einfordern oder eine Mietminderung geltend machen, rechtfertigt dagegen keine Kündigung. Auch wenn ein Vermieter versucht, mit einer unzulässigen Kündigung Druck aufzubauen: Sie haben das Recht, dieser Kündigung zu widersprechen. Und solange kein Gericht die Kündigung bestätigt, dürfen Sie in Ihrer Wohnung bleiben. Eine "Rauswurf-Androhung" ohne Grundlage ist rechtlich wertlos – und oft nur ein Bluff. Hilfe holen – nicht alleine kämpfen Und schließlich: Das deutsche Mietrecht schützt Mieter stark vor willkürlichen Kündigungen, übertriebenen Mieterhöhungen und falschen Abrechnungen. Auch Reparaturen lassen sich rechtlich erzwingen. Aber es ist kein Selbstläufer. Der Schutz greift nur, wenn Sie als Mieter Ihre Rechte aktiv wahrnehmen und gegebenenfalls rechtlich durchsetzen. Niemand muss Mietstreitigkeiten alleine durchstehen. Wenn Sie unsicher sind oder die Hausverwaltung nicht reagiert, holen Sie sich Unterstützung. Der einfachste Weg führt in einen Mieterverein . Dort prüfen Juristen Ihre Unterlagen, erklären Ihnen die nächsten Schritte und übernehmen auf Wunsch auch die Korrespondenz mit dem Vermieter. Oft reicht schon ein offizielles Schreiben, um Bewegung in die Sache zu bringen. Auch die Verbraucherzentralen beraten zu mietrechtlichen Fragen, allerdings etwas allgemeiner. Sie helfen insbesondere bei Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen und Kautionsstreitigkeiten. Sie können Verträge prüfen und rechtliche Schritte aufzeigen. Termine sind oft kurzfristiger verfügbar, die Beratung ist günstig, aber meist nicht so tiefgehend wie beim spezialisierten Mieterverein. Mancher Konflikt lässt sich auch außergerichtlich beilegen. In einigen Städten und Bundesländern gibt es Schiedsstellen oder Schiedsämter , die vermitteln können, wenn beide Seiten dazu bereit sind. Diese Verfahren sind in der Regel günstig, setzen aber die freiwillige Teilnahme des Vermieters voraus. Bei großen Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften gibt es zudem oft interne Beschwerdestellen oder Mieterbeiräte , die bei Problemen vermitteln. Wenn die Fronten verhärtet sind, hilft nur noch der Gang zum Fachanwalt für Mietrecht . Er kann Ansprüche durchsetzen und Sie vor Gericht vertreten. Wichtig ist: Sie müssen nicht sofort klagen, und Sie stehen auch nicht alleine da. Es gibt mehrere Wege, Ihre Rechte durchzusetzen. Klare Kante – aber mit System Der wichtigste Rat bei Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter lautet: Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Reagieren Sie immer schriftlich, setzen Sie Fristen und halten Sie selbst Ihre Termine ein. Zahlen Sie unstrittige Beträge pünktlich und behalten Sie nur das zurück, was wirklich zur Diskussion steht. Dokumentieren Sie alles sorgfältig – mit Fotos, Zeugen und Protokollen. Und vor allem: Handeln Sie nie nach Bauchgefühl, sondern lassen Sie sich beraten. So sichern Sie Ihre Rechte, ohne ins Risiko zu gehen.