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Renteneintritt: Diese Rentner dürfen problemlos weiterarbeiten

In Arbeitsverträgen finden sich oft pauschale Formulierungen, nach denen der Job bei Renteneintritt endet. Ein Arbeitsrechtler erklärt, was wirklich gilt. Seit der Reform des Zuverdienstrechts ist es lukrativ geworden, vorzeitig in Rente zu gehen und trotzdem weiterzuarbeiten. Wer zum Beispiel als langjährig Versicherter mit 63 Jahren in Rente geht, darf inzwischen unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird . Immer mehr Menschen nutzen diese Möglichkeit, etwa um in Teilzeit weiterzumachen oder sich schrittweise vom Berufsleben zu verabschieden. Doch was, wenn im Arbeitsvertrag steht: "Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Bezug einer Altersrente"? Muss man dann gehen? Rentenklausel wäre diskriminierend Arbeitsrechtler Frank Bayreuther kennt die Antwort. Im Gespräch mit der "Stiftung Warentest" erklärt er, dass ein Vertrag nur bei einer regulären Altersrente automatisch enden darf. Bezieht jemand dagegen eine vorgezogene Altersrente, etwa für langjährig Versicherte oder für Schwerbehinderte, ist eine solche Regelung hinfällig. Im Fall einer vorgezogenen Altersrente verstößt die Anwendung der pauschal formulierten Klausel gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das EU-Recht. In diesem Fall liegt eine unzulässige Alters- oder Behindertendiskriminierung vor. Die Klausel greift dann nicht und das Arbeitsverhältnis läuft trotz Rente weiter. Ein Ende des Arbeitsverhältnisses kann in diesem Fall nur durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Tod eintreten – wie bei jedem anderen unbefristeten Job auch. Aktivrente: Merz lockt mit Bonus von 2.000 Euro Teilrente: Warum sich zunächst weniger Rente lohnen kann Problematische Regeln auch in Tarifverträgen Nicht nur Einzelverträge, auch Tarifverträge können laut Bayreuther problematische Regelungen enthalten. Ein Beispiel: Im öffentlichen Dienst endet das Arbeitsverhältnis laut Tarifvertrag, wenn ein Beschäftigter eine vorgezogene Altersrente bezieht und ein Amtsarzt ihn für nicht mehr leistungsfähig erklärt. Ob das rechtmäßig ist, ist Bayreuther zufolge noch ungeklärt. Er hält die Regelung jedoch für unzulässig: "Sie ist veraltet und sollte mit Blick auf die europäische Rechtsprechung überarbeitet werden." Und auch für neue Jobs gilt: Der Rentenbezug ist grundsätzlich kein Hindernis. Unternehmen dürfen Rentner einstellen – befristet oder unbefristet. Sie können den Vertrag zudem so gestalten, dass er automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet. Und auch beim Kündigungsschutz gibt es keine Unterschiede: Rentner sind weder mehr noch weniger geschützt als andere Arbeitnehmer.

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