BAföG muss in der Regel zurückgezahlt werden. Wann das nicht der Fall ist, wird nachfolgend genauer beleuchtet. Mit BAföG soll sichergestellt sein, dass Schüler, Auszubildende und Studenten unabhängig von den Einkünften ihrer Eltern eine gute Ausbildung erleben. Meist ist BAföG mit Schulden verbunden, für einige Gruppen gilt das aber nicht. Wer muss kein BAföG zurückzahlen? Schüler müssen BAföG nicht zurückzahlen, denn es wird in der Ausbildung als Vollzuschuss gewährt. Das gilt für die Ausbildung auf weiterführenden, aber auch auf beruflichen Schulen. Alle anderen Empfangsberechtigten erhalten BAföG zumindest teilweise als Darlehen. Die Rückzahlung erfolgt dann später. BAföG zurückzahlen: Das gilt für Studierende Studenten müssen die Hälfte des erhaltenen Zuschusses zurückzahlen, allerdings nicht innerhalb des Studiums. Sie haben mit dem Ende der Förderung mindestens fünf Jahre Zeit, bis sie die Unterstützung in Raten abbezahlen müssen – nicht vorher. Dabei liegt der aktuelle Höchstbetrag, den sie begleichen müssen, laut Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt bei 10.010 Euro, mit Stand vom August 2025. Das ergibt nach dem Bafög-Rechner maximal 77 Raten, die Betroffene zurückzahlen, pro Monat sind das 130 Euro. Lesenswert: Welche Strafen gibt es für Bafög-Betrug? Auch interessant: Bafög-Zahl sinkt auf niedrigsten Wert seit 2000 BAföG-Studierende im Ausland Studieren BAföG-Empfänger für einen bestimmten Zeitraum an einer Hochschule im Ausland, bekommen sie sogenannte Studiengebühren-Zuschläge, also finanzielle Zuschüsse, sofern an der ausländischen Hochschule Studiengebühren anfallen. Diese Zuschläge betragen maximal bis zu 5.600 Euro für ein Jahr. Während Betroffene laut meinbafoeg.de das Auslands-BAföG genauso wie BAföG zu 50 Prozent zurückzahlen müssen, gilt das nicht für die Zuschläge. Finanzielle Schwierigkeiten und verfallene Fristen Tatsächlich können diejenigen, die auch nach dem Studium nicht genug verdienen, um das Geld zurückzuzahlen, eine sogenannte Einkommensfreistellung erwirken, wodurch sie die BAföG-Rückzahlung aussetzen oder zumindest reduzieren können. Das gilt aktuell für Menschen, die weniger als 1.690 Euro im Monat verdienen. Auch beim Aufstiegs-BAföG für berufliche Fortbildung können diejenigen, die zu wenig verdienen, sich von der Rückzahlung befreien lassen. Solange sich frühere BAföG-Empfänger darum bemühen, ihre Schulden nach besten Möglichkeiten zu tilgen, wird ihnen außerdem nach spätestens 20 Jahren die Rückzahlung erlassen. Wer also guten Willen zeigt, muss spätestens dann kein Bafög mehr zurückzahlen. Die Schulden sind verjährt. Andersherum haben aber auch diejenigen Vorteile, die vorzeitig ihre Schulden abbezahlen – sie bekommen meist einen finanziellen Nachlass. Den muss man allerdings beantragen.