Das EU-Gericht bestätigt eine Entscheidung der EU-Kommission zur Frage der Nachhaltigkeit von verschiedenen Energieformen. Es war nicht die erste Klage zu dem Thema. Die Klage Österreichs gegen die Einstufung von Atomenergie und Gas als nachhaltig ist vor dem EU-Gericht in Luxemburg gescheitert. Die EU-Kommission sei zutreffend davon ausgegangen, dass einige wirtschaftliche Aktivitäten in dem Bereich zum Klimaschutz beitragen könnten, entschied das Gericht am Mittwoch. Die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung war 2022 erweitert worden. Sie soll wirtschaftliche Aktivitäten nach ökologischen Standards klassifizieren. Bauarbeiten bis in die 2030er hinein: Hier plant die Bahn in den kommenden Jahren Vollsperrungen Einjährige Amtszeit: Baerbock als Präsidentin der UN-Generalversammlung vereidigt Bestimmte Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke gelten dann als nachhaltig, wenn sie die modernsten Technologien nutzen und – im Fall von Gas – noch klimaschädlichere Kohlekraftwerke ersetzen. Österreich , das schon 1978 die Atomenergie verboten hatte, wollte erreichen, dass das Gericht die Verordnung für nichtig erklärt. Rückenwind bekam die Alpenrepublik von Umweltverbänden, die ebenfalls vor Gericht gegen die Einordnung vorgingen. Im Juni 2023 hatte das Gericht die Klage eines deutschen EU-Abgeordneten abgewiesen, da einzelne Abgeordnete hier nicht klagen könnten. Gegen das diesjährige Urteil des EU-Gerichts können noch Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht werden.