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Lilly Becker geht gegen Boris Becker vor und fordert Zwangsvollstreckung

Der öffentliche Streit zwischen Boris und Lilly Becker eskaliert. Jetzt fordert das Model per Anwaltsschreiben offene Unterhaltszahlungen in erheblicher Höhe. Der frühere Tennisstar Boris Becker produziert derzeit nahezu täglich Schlagzeilen. Rund um seine Buchveröffentlichung gibt der 57-Jährige Interviews und spricht über teils private Episoden aus der Vergangenheit. Seine Zeit im Gefängnis nimmt dabei einen großen Teil ein. In dem Zusammenhang sagte er etwa, dass seine Ex-Frau Lilly Becker ihm während seiner Haftzeit in London den telefonischen Kontakt zum gemeinsamen Sohn Amadeus verboten habe. In einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" hieß es von Boris Becker konkret: "Telefonate mit Amadeus hat seine Mutter untersagt." Außerdem begründete er den geringen, inhaltlichen Anteil seines jüngsten Kindes im Buch so: "Bei Amadeus habe ich eine juristische Vereinbarung unterschrieben, die mir verbietet, öffentlich über ihn zu sprechen." Unterhaltszahlungen in sechsstelliger Höhe Die Darstellung, er dürfe mit seinem Sohn nicht telefonieren, weist Lilly Becker jetzt entschieden zurück. Nach Angaben der von ihr beauftragten Kanzlei sei das Gegenteil der Fall: Lilly Becker habe den Kontakt stets unterstützt und sogar aktiv gefordert. Dies geht aus einem Schreiben hervor, das Lilly Beckers Anwalt Michael Scheele öffentlich verbreitet. Stattdessen heißt es: "Boris Becker hat hingegen seinen Sohn vernachlässigt, indem er einen geschuldeten Kindesunterhalt in mittlerweile erheblicher sechsstelliger Höhe, der vom Gericht in London im Jahre 2018 festgesetzt wurde, nicht bezahlt hat." Dieses Thema ist seit der Trennung des Paares im Jahr 2018 bereits mehrfach hochgekocht. Demnach soll Boris Becker seinen Pflichten nicht nachkommen. Dieser wies dies in der Vergangenheit stets zurück. Lilly Beckers Rechtsanwalt erklärte in der Mitteilung vom Dienstagabend, man habe Boris Becker dazu aufgefordert, die umstrittene Behauptung künftig zu unterlassen. Zudem liege ihm das Angebot vor, Vorschläge zur Rückzahlung des ausstehenden Unterhalts zu unterbreiten. Eine Reaktion auf dieses Angebot sei bislang ausgeblieben. Daher kündigt die Kanzlei nun rechtliche Konsequenzen an. Die offenen Forderungen sollen im Wege der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden. Wie es in der Sache weitergeht, ist unklar. Boris Becker hat sich bisher nicht zu den neuen Vorwürfen geäußert.

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