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Rechtswidrige Razzia nach Anti-Merz-Grafitti: Polizist "glasklar" befangen

Als Reaktion auf Anti-Merz-Schriftzüge kam es zu einer Hausdurchsuchung – laut Gericht allerdings ohne ausreichende Grundlage. Nun wird ein Polizist Gegenstand der Aufarbeitung. Im Fall der rechtswidrigen Hausdurchsuchung bei einer jungen SPD-Politikerin im Sauerland wegen Anti-Merz-Graffitis geht die Polizei auch möglichem Fehlverhalten in den eigenen Reihen nach. Wegen der noch genauer zu untersuchenden Rolle eines aus seiner Sicht befangenen Kriminalhauptkommissars bei den Ermittlungen, werde zurzeit die Einleitung eines Disziplinarverfahrens wegen Dienstpflichtverletzungen geprüft, sagte Innenminister Herbert Reul (CDU) im Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags. Nachdem Ende Januar vor einem Auftritt des damaligen CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz in Menden großflächige Schriftzüge gegen den CDU-Vorsitzenden und seine Partei rund um die Schützenhalle gefunden worden waren, war der Beamte als Schützenvorstand selbst vor Ort. Danach trat er mehrfach im Rahmen der Ermittlungen in Erscheinung. Das frühere Landtagsmitglied sitzt für die CDU im Stadtrat von Menden. Vor Beschluss mit AfD : Der Migrations-Showdown im Protokoll Bei illegaler Hausdurchsuchung: Merz Ehefrau dementiert Einflussnahme "Er war und ist allerdings nicht offiziell mit Ermittlungen betraut", so Reul. Dennoch habe er einen Ermittlungsbericht angefertigt, in dem er auf mögliche Zeugen hinwies, und eine Anzeige entgegengenommen. "Warum der Mann aktiv wurde, können wir gegenwärtig noch nicht sagen. Einen dienstlichen Auftrag hat es nach den gegenwärtigen Erkenntnissen nicht gegeben." "Ich sehe da eine Befangenheit" Polizistinnen und Polizisten seien zur Neutralität verpflichtet, deshalb wolle er genau untersucht wissen, wie genau das Verhalten des Kriminalhauptkommissars war. Dass der Beamte befangen war, sei für ihn "glasklar", unterstrich der CDU-Politiker auf Nachfrage. Zu untersuchen sei, ob er sich an den Ermittlungen beteiligt habe. Werde diese Frage bejaht, "dann hat das Folgen", stellte Reul klar. Strafrechtlich relevantes Verhalten sei aber auch nach Einschätzung der Justiz nicht zu erkennen. Zum Politikum wurde das Ermittlungsverfahren insbesondere durch eine vom Landgericht nachträglich als rechtswidrig eingestufte Hausdurchsuchung bei der SPD-Nachwuchs-Politikerin Nela Kruschinski. Am 1. April führte die Polizei bei der damals 17-jährigen Mendener Juso-Vorsitzenden eine vom Amtsgericht Arnsberg abgesegnete Hausdurchsuchung durch. Sie bestreitet jedoch mit der Tat zu tun zu haben und legte Beschwerde gegen die Maßnahme ein. Anfang August erklärte das Landgericht die Durchsuchung für rechtswidrig. Die Richter begründeten dies unter anderem damit, dass ein Anfangsverdacht gar nicht vorgelegen habe, die Zeugenhinweise seien viel zu vage für eine Identifizierung eines Tatverdächtigen. Die Staatsanwaltschaft hält aber weiter an ihrem Tatverdacht fest und setzt die Ermittlungen fort. CDU-Politiker: Skandal nur "konstruiert" Aus Sicht der SPD drohe der Fall das "Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat und die Arbeit der Polizei merklich zu erschüttern", wie Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD sagte. Gregor Golland, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, entgegnete: "Hier wird aus einem Fall ein politischer Skandal konstruiert – vor allen Dingen um die Ehefrau des Bundeskanzlers in Misskredit zu bringen." Hintergrund der Anmerkung: Die in zweiter Instanz für rechtswidrig erklärte Hausdurchsuchung war von einem Ermittlungsrichter auf Probe am Amtsgericht Arnsberg beschlossen worden, dessen Direktorin Charlotte Merz ist. Sie hatte nach Bekanntwerden des Vorfalls angegeben, erst Anfang September von dem Sachverhalt erfahren zu haben. Auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärte Merz, aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit keine inhaltliche Bewertung der Entscheidung ihres Kollegen vornehmen zu können. Diese zu überprüfen sei – wie geschehen – Sache der Rechtsmittelgerichte. Sie sei auch nicht die Dienstvorgesetzte des Richters. Das sei der Präsident des Landgerichts – und damit auch zuständig für Beurteilungen der Richter am Amtsgericht.

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