Eine Bankvollmacht gibt einer anderen Person Zugang zu den eigenen Bankgeschäften. Wie funktioniert das im Fürsorgefall? Ein Ratgeber. Eine Kontovollmacht setzt Vertrauen ins Gegenüber voraus, denn die bevollmächtigte Person kann dann über das eigene Bank-Guthaben verfügen und Transaktionen durchführen. Es gibt die generelle Vollmacht, aber auch solche, die über den Tod hinaus oder bei Fürsorgebedürftigkeit gelten. In letzterem Fall gibt es einiges zu beachten. Was ist eine Bankvollmacht bei Fürsorgebedürftigkeit? Bei der Bankvollmacht bei Fürsorgebedürftigkeit handelt es sich um eine bedingte Vollmacht. Sie tritt erst dann in Kraft, wenn der Vollmachtgeber fürsorgebedürftig ist. Das kann bei einem Unfall der Fall sein, aber auch im Alter oder bei schweren Erkrankungen. Erteilt wird die Bankvollmacht beim kontoführenden Kreditinstitut, sie gilt nur für die benannte Person und nur bei eintretender Fürsorgebedürftigkeit. Lesen Sie auch: Bankvollmacht, Vorsorgevollmacht? Das ist der Unterschied Vorsorge treffen: Bankvollmacht für Ehepartner: Habe ich automatisch Zugriff? Ab wann gilt eine Person als fürsorgebedürftig? Es gibt keine einheitlichen Regelungen, wie die bevollmächtigte Person die Fürsorgebedürftigkeit nachweisen muss. Hier unterscheiden sich die Vorgaben abhängig von der Bank. Einige Banken fordern ein ärztliches Attest ein, das eine Fürsorgebedürftigkeit nachweist. Bei anderen Banken gilt die Fürsorgebedürftigkeit als eingetreten, wenn der Kontoinhaber nicht mehr handlungsfähig ist. Da die Bank das nicht überprüfen kann, ist der Nachweis mit einem ärztlichen Attest die bessere Option. Verstirbt der Kontoinhaber, erlischt die Fürsorgevollmacht automatisch. Um Personen über den Tod hinaus zu Bankgeschäften zu ermächtigen, ist eine Vollmacht über den Tod hinaus erforderlich. So erstellen Sie eine Bankvollmacht bei Fürsorgebedürftigkeit Die Sparkasse gibt klare Informationen, wie eine Bankvollmacht zu erstellen ist. Jedes Kreditinstitut hält für diesen Fall Formulare bereit, ein formloser Antrag reicht aber auch aus. Um die Vollmacht zu aktivieren, müssen Bevollmächtigter und Vollmachtgeber gemeinsam in der Bank erscheinen. Beide Seiten müssen sich ausweisen und die Vollmacht unterschreiben. Unterzeichnet nur eine beteiligte Person das Dokument, ist die Vollmacht nicht gültig. Wird kein vordefiniertes Dokument genutzt, muss die Vollmacht so präzise wie möglich formuliert werden. Enthalten sein sollten die Art des Inkrafttretens (etwa durch ein ärztliches Attest) sowie der Verfügungsrahmen der Vollmacht. Ändern sich die Verhältnisse, kann die Vollmacht bei Fürsorgebedürftigkeit jederzeit durch den Vollmachtgeber widerrufen werden. Zum Zeitpunkt der Vollmachtvergabe muss die vergebende Person im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten sein.