Im Internet wird behauptet, dass Rentenzahlungen aufgrund einer neuen EU-Regelung ausfallen könnten. Was wirklich dahintersteckt. Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor Falschmeldungen auf Internetportalen und in sozialen Medien zu angeblich ausbleibenden Rentenzahlungen. Aktuell kursiere die Nachricht, dass ab Oktober Rentenzahlungen ausbleiben würden, weil eine neue EU-Richtlinie für Zahlungsdienste eingeführt werde. "Diese Meldung ist eine Falschbehauptung!", stellt die Rentenversicherung klar. Neue EU-Zahlungsrichtlinie Hintergrund ist die neue EU-Zahlungsrichtlinie PSD3, die ab Oktober in Kraft tritt. PSD3 ("Payment Services Directive 3") regelt den elektronischen Zahlungsverkehr in der EU neu und soll mehr Sicherheit ermöglichen: Banken müssen künftig kontrollieren, ob die angegebene IBAN genau mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmt, um Betrug zu verhindern. In sozialen Medien kursieren irreführende Beiträge, die die neue EU-Zahlungsrichtlinie PSD3 als Gefahr für Rentner darstellen. Dort wird etwa behauptet, Banken dürften ab Oktober keine Renten mehr auszahlen, wenn der Name des Empfängers nicht buchstabengetreu mit der IBAN übereinstimmt. Manche warnen sogar, dass schon ein fehlender Zweitname, ein abgekürzter Vorname oder ein einziger Tippfehler dazu führe, dass Überweisungen automatisch blockiert werden. Kurz gesagt: Die Social-Media-Posts malen das Szenario aus, dass Banken Rentenzahlungen automatisch zurückweisen, wenn Name und Kontodaten nicht zu 100 Prozent übereinstimmen. Deutsche Rentenversicherung bleibt beim Opt-out Diese Darstellungen verzerrten den Zweck der Richtlinie bewusst, denn tatsächlich habe die Deutsche Rentenversicherung das Opt-out gewählt und lässt die vorgeschriebene Namensprüfung bei Rentenzahlungen gar nicht anwenden, erklärt die Rentenkasse. Somit würden ab Oktober die Renten wie gewohnt überwiesen, auch wenn es kleinere Abweichungen im Namen geben sollte.