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Fondsverluste steuerlich ausgleichen: Diese Regeln sollten Sie kennen

Wer Fonds im Minus verkauft und Aktien im Plus, rechnet oft mit einem steuerlichen Ausgleich. Ein Irrtum, der teuer werden kann. Wer sein Geld an der Börse investiert, ob in Aktien, Fonds, ETFs oder Anleihen, verfolgt ein klares Ziel: über die Zeit eine Rendite zu erzielen – sprich: Vermögen aufzubauen. Doch auch bei soliden Strategien lassen sich Verluste nicht vermeiden. Interessant wird es, wenn Gewinne und Verluste verrechnet werden sollen. Aber können Verluste aus Fonds eigentlich mit Gewinnen aus Aktien ausgeglichen werden und umgekehrt? Aktienverluste begrenzt verrechenbar Wenn Sie Gewinne und Verluste bei Ihrer Geldanlage steuerlich miteinander verrechnen möchten, kommt es entscheidend darauf an, aus welcher Quelle sie stammen. Grundlage ist § 20 Absatz 6 Einkommensteuergesetz (EStG). Danach dürfen Sie Verluste aus dem Verkauf von Aktien ausschließlich mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen ausgleichen. Gewinne aus Fonds, ETFs, Anleihen oder Zinsen helfen Ihnen dabei nicht weiter. Anders verhält es sich bei Fonds oder ETFs: Deren Verluste lassen sich flexibler einsetzen und können mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Dazu zählen Gewinne aus dem Verkauf anderer Fonds oder ETFs, aus Anleihen, Zertifikaten oder Termingeschäften. Auch Zinserträge und Dividenden können hier gegengerechnet werden. Man unterscheidet also Aktien und andere Kapitalvermögen. Gründe für die Trennung: höheres Risiko bei Aktien Doch warum trennt der Gesetzgeber strikt zwischen Aktieninvestments und allen anderen Kapitalerträgen? Auf den ersten Blick wirkt diese Regelung widersprüchlich, denn schließlich stecken in Fonds oder ETFs ebenfalls Aktien. Die Begründung lautet jedoch, dass Einzelaktien ein höheres Risiko bergen. Und damit Anleger solche Verluste nicht steuerlich "abfedern" können, hat der Gesetzgeber Aktien einen eigenen Gewinn- und Verlusttopf zugewiesen. Es handelt sich also um eine Vorsichtsmaßnahme, um das steuerliche Risiko für den Staatshaushalt zu minimieren. Totalverlust bei Anleihen: Was Sie steuerlich jetzt wissen müssen Frag t-online: Wo trage ich Kapitalverluste in der Steuererklärung ein? Verlustverrechnung bei den Banken: So funktioniert's Damit diese Trennung in der Praxis funktioniert, führen Banken für jeden Anleger zwei sogenannte Verlustverrechnungstöpfe. In den einen fließen alle Verluste und Gewinne aus Aktienverkäufen, in den anderen alle übrigen Kapitalerträge wie Zinsen, Fondsgewinne oder Anleiheverluste. Ihre Bank verrechnet automatisch innerhalb dieser Töpfe und berücksichtigt dabei auch den Sparerpauschbetrag. Doch nicht immer treffen Gewinne und Verluste im selben Jahr aufeinander. Damit Verluste nicht verloren gehen, erlaubt der Fiskus den sogenannten Verlustvortrag. Das bedeutet: Verluste, die sich im laufenden Jahr nicht ausgleichen lassen, können Sie in kommende Jahre übertragen und dort mit künftigen Gewinnen verrechnen. Frag t-online: Verlust bei Aktien – was gilt für Verheiratete bei der Steuer? Lesen Sie auch: Lassen sich Aktienverluste auch verschenken? Als Anleger müssen Sie in der Regel nichts tun. Ihre Bank führt die Verlusttöpfe automatisch und überträgt nicht verrechnete Verluste ins nächste Jahr. So bleiben die Beträge erhalten und können später mit passenden Gewinnen ausgeglichen werden. Wichtig wird es nur, wenn Sie Depots bei mehreren Banken haben. Dann müssen Sie bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei Ihrer Bank beantragen. Mit dieser Bescheinigung können Sie die Verluste in Ihrer Steuererklärung eintragen , sodass das Finanzamt sie in den Folgejahren berücksichtigt. Ohne diesen Antrag bleiben die Verluste bei der jeweiligen Bank "gefangen" und lassen sich nicht bankübergreifend nutzen. Mögliche Änderungen durch das Bundesverfassungsgericht Derzeit prüft das Bundesverfassungsgericht , ob es rechtmäßig ist, dass Aktienverluste ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen. Sollte das Gericht diese Regelung kippen, müsste der Gesetzgeber nachbessern. Möglich wäre dann eine einheitlichere Verlustverrechnung, bei der auch Fonds- oder ETF-Verluste mit Aktiengewinnen verrechnet werden könnten. Ob es so weit kommt, bleibt abzuwarten.

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