Geld als Geschenk an Verwandte oder Freunde überweisen geht schnell. Doch ohne Nachweis kann es später Probleme mit dem Finanzamt geben. Ob Eltern, Großeltern oder Freunde: Wer zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, meint es gut. Doch eine großzügige Geste kann steuerliche Folgen haben, auch für die beschenkte Person. Denn jede Schenkung muss dem Finanzamt mitgeteilt werden. Da eine Schenkung häufig mit einem verfrühten Erbe vergleichbar ist, ähnelt die Schenkungssteuer der Erbschaftssteuer sehr. Das gilt auch für den Freibetrag. Kontoauszüge helfen, alles korrekt zu dokumentieren. Reicht ein Kontoauszug als Nachweis einer Schenkung? Ein Kontoauszug kann eine wichtige Rolle beim Nachweis einer Schenkung spielen, etwa gegenüber dem Finanzamt, bei Bankgesprächen oder zur Abwehr eines Geldwäscheverdachts. Der Überweisungstext sollte eindeutig sein, zum Beispiel. "Schenkung von Mutter an Sohn, 50.000 Euro". Zusätzlich hilft ein einfacher Schenkungsvertrag, Missverständnisse zu vermeiden. Bei hohen Beträgen empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung. Gerade bei Bargeld-Schenkungen ist ein Kontoauszug nicht möglich. In solchen Fällen ist der richtige Weg über einen schriftlichen Vertrag oder eine eidesstattliche Erklärung des Schenkers. Ab welchen Summen genau eine Beurkundung oder ähnliche anerkannte Dokumentationen nötig sind ist nicht festgelegt. Ein guter Richtwert ist aber der Freibetrag. Je nach Verhältnis zum Schenker darf man innerhalb von zehn Jahren zwischen 20.000 und 500.000 Euro von ihm erhalten. Selbst für die niedrigste Grenze müsste der Beschenkte 2.000 Euro jedes Jahr bekommen, damit es knapp wird. Lesen Sie auch: Bargeld verschenken: Diese Strafen drohen Recht & Eigentum: Kann man eine Schenkung rückgängig machen? Wann sind zusätzliche Belege wichtig? In vielen Fällen reicht es nicht aus, nur die Schenkung selbst zu belegen. Insbesondere bei höheren Beträgen oder Nachfragen durch das Finanzamt, Banken oder Kryptobörsen müssen Beschenkte auch nachweisen können, woher der Schenker das Geld hatte. Ist der Schenker bereits verstorben und fehlen entsprechende Unterlagen, kann das zu Problemen führen. Deshalb sollte man, wenn möglich, auch Dokumente wie Gehaltsnachweise, Kontoauszüge oder Steuerbescheide bereithalten, die die Herkunft des Vermögens des Schenkers belegen. Gerade in solchen Fällen ist eine notarielle Beglaubigung wichtig, die die Schenkung bestätigt. Vorsicht bei wiederholten Überweisungen Auch wenn einzelne Beträge unterhalb des Steuerfreibetrags liegen, können sie in der Summe steuerpflichtig werden und sollten daher bereits dem Finanzamt gemeldet werden. Denn Schenkungen werden innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zusammengerechnet (§ 14 Erbschaftssteuergesetz). Wer seinem Kind etwa jährlich 50.000 Euro überweist, überschreitet nach neun Jahren den Freibetrag von 400.000 Euro, sodass die Schenkungsteuer fällig wird. Wie erkennt das Finanzamt eine Schenkung? Nicht jede Schenkung wird dem Finanzamt automatisch angezeigt. Anders als bei Erbschaften gibt es hier meist keine Meldung durch Behörden oder Banken. Deshalb sind sowohl Schenkende als auch Beschenkte verpflichtet, Zuwendungen innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen (§ 30 Erbschaftsteuergesetz). Ein formloses Schreiben mit Angaben zu den Beteiligten, der Höhe des Geldbetrages und dem Zeitpunkt der Schenkung genügt zunächst. Dennoch gibt es Ausnahmen. Handelt es sich etwa um ein Grundstück, muss diese Schenkung notariell beurkundet werden. Kontoauszug bei Schenkung: hilfreich, aber nicht immer ausreichend Ein Kontoauszug allein reicht nicht immer, kann aber ein hilfreiches Dokument sein, um Schenkungen sauber nachzuweisen. Wer auf Nummer sicher gehen will, dokumentiert jede Zuwendung nachvollziehbar und informiert das Finanzamt rechtzeitig, um unnötige Nachfragen oder gar strafrechtliche Risiken wie den Verdacht der Steuerhinterziehung zu vermeiden.