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Reform fürs Bürgergeld: Diese Regeln plant Arbeitsministerin Bärbel Bas

Die Reform des Bürgergelds wird mit Spannung erwartet. Im Oktober will Ministerin Bärbel Bas ihre Vorschläge vorlegen. Erste Details sind bereits bekannt. Ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung geht voran: die Reform des Bürgergelds. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kündigte einen Entwurf zur Reform des Bürgergelds in diesem Monat an. Sie sei "sehr zuversichtlich, dass wir im Oktober mit einem Gesetzentwurf dann auch ins Verfahren gehen", sagte Bas dem TV-Sender Welt. "Erstmal geht es darum, dass wir eine politische Einigung finden zwischen den Koalitionspartnern. Und der Gesetzentwurf kommt natürlich aus meinem Haus", sagte Bas. Zuvor hatte sie erklärt, sie sitze mit Kanzler Friedrich Merz , CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und der stellvertretenden SPD-Fraktionschefin Dagmar Schmidt "seit Wochen" zusammen, um über die Reform zu beraten. Im Oktober soll es so weit sein, so Bas, "weil wir sagen, das Thema muss jetzt auch endgültig entschieden werden". Die lang erwartete Reform der Grundsicherung in Deutschland ist also auf der Zielgeraden. Über Monate lieferten sich Union und SPD über das Bürgergeld teils hitzige Debatten. Auch die Arbeitsministerin beteiligte sich am rhetorischen Überbietungswettbewerb: Als Kanzler Merz den CDU-Klassiker vom Sozialstaat aufwärmte, den sich Deutschland angeblich nicht mehr leisten könne, prägte Bas ihr mittlerweile viel zitiertes Bonmot vom "Bullshit" . Danach war erst Aufregung, dann Ruhe. Fragen und Antworten: Das sind die aktuellen Bürgergeld-Regelsätze Chefin der Bundesagentur für Arbeit : Nahles nennt erste Zahlen zum Sozialbetrug Die Arbeitsministerin schlug zuletzt bewusst einen sanfteren Ton an. Auch Merz war sichtlich bemüht, die Temperatur herunterzuregeln. "Wir bringen das schon zusammen", so der Kanzler am Montag bei einer Veranstaltung der "Rheinischen Post". Und weiter, ganz versöhnlich: "Der Regierungschef muss zusammenhalten." Entscheidung schon nächste Woche? Das Kalkül der Regierenden scheint zu sein, die Gemüter im jeweils eigenen Lager zu beruhigen. Dass es weiterhin zu kleinen Rempeleien kommen kann, etwa, wenn der Kanzler das Bürgergeld zur "Chefsache" erklärt , und damit der zuständigen Ministerin das Heft des Handelns aus der Hand nimmt, gehört zum Geschäft. Außerdem: Bas hat wiederholt bewiesen, dass sie zurückrempeln kann. Ob die Regierung ihre selbst gesetzte 14-Tages-Frist einhalten kann, muss sich zeigen. Optimisten in der Koalition zufolge könnte ein Entwurf noch früher stehen und beim Koalitionsausschuss am 8. Oktober final verhandelt werden. Oder sogar noch vor dem Ausschuss. Der Zeitplan von Merz und Bas sei jedenfalls "realistisch", heißt es. Das plant die Bundesregierung bei der Bürgergeld-Reform Doch was planen die Arbeitsministerin und der Bundeskanzler genau bei der "Neuen Grundsicherung", wie das Bürgergeld künftig heißen soll? Nach Informationen von t-online geht es um Sanktionen, Schonvermögen und den Kampf gegen Sozialmissbrauch. Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" über folgende Details der Reform berichtet: Härtere Sanktionen bei Pflichtverletzungen: Jobcenter sollen Bürgergeld-Empfängern schneller bis zu 30 Prozent ihrer Leistungen streichen dürfen. Voraussetzung ist, dass diese sich wiederholt weigern, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder auf andere Weise ihre Pflichten verletzen. Bei einem "Meldeversäumnis", etwa einem ohne triftigen Grund versäumten Termin, ist bisher eine Kürzung von 10 Prozent möglich. Bei anderen Pflichtverletzungen ist bereits jetzt eine Streichung von bis zu 30 Prozent möglich. Künftig sollen Jobcenter die maximale Kürzungsstufe leichter verhängen dürfen. Leistungsstreichung bei fehlender Mitwirkung: Bei Leistungsempfängern, die ihre Pflichten dauerhaft verletzen und für das Jobcenter nicht mehr erreichbar sind, soll das Bürgergeld komplett gestrichen werden. Die Sanktionen gegen sogenannte Totalverweigerer wurden bereits 2023 durch den damaligen SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil eingeführt. Eine Komplettstreichung von Leistungen ist seitdem maximal zwei Monate möglich, Kosten für Heizung und Unterkunft bezahlt das Jobcenter weiterhin. Die Regelung will Schwarz-Rot nun erneut verschärfen. Streichung der Karenzzeit bei Wohnkosten: Bislang ist es so, dass die Jobcenter ein Jahr lang die tatsächlichen Kosten von Heizung und Wohnung anstandslos zahlen – egal, wie teuer die Wohnung ist. Eine entsprechende Prüfung erfolgt erst im 13. Monat. Auch das will die Regierung beenden: Jobcenter sollen künftig sofort die "Angemessenheit" der Unterkunft prüfen, Leistungsempfänger müssen also gegebenenfalls ausziehen, wenn ihre Wohnung zu teuer ist. Reduzierung des Schonvermögens: Bislang gilt eine einjährige Übergangszeit, bei der Bürgergeld-Bezieher bis zu 40.000 Euro plus 15.000 pro weitere Person im Haushalt behalten dürfen, ohne dass dieses angetastet wird – das sogenannte "Schonvermögen" (wird vom Staat verschont). Nach einem Jahr sinkt es auf 15.000 Euro. Die Karenzzeit soll laut dem Bas-Entwurf nun komplett entfallen. Damit müssen alle Ersparnisse, die über dem Schonvermögen liegen, erst aufgebraucht werden, bevor das Jobcenter Leistungen zahlt. Einschränkungen für EU-Zuwanderer: EU-Bürger sollen in vielen Fällen nicht mehr sofort Bürgergeld beantragen dürfen. Bisher ist es möglich, nach Deutschland zu kommen, einen Minijob anzunehmen und ergänzend Bürgergeld für sich und die Familie zu erhalten. Hierbei sind sich die Koalitionäre allerdings noch uneins: So schlug CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann am Sonntag in der ARD vor, nur Vollzeittätigkeiten als Maßstab heranzuziehen, "vor allem bei Singles, die keine Kinder haben". Außerdem forderte er, sich auf EU-Ebene für Gesetzesänderungen starkzumachen, sodass EU-Bürger kein automatisches Anrecht auf den Bezug von Sozialleistungen in anderen EU-Staaten haben. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch stimmte damit zwar grundsätzlich überein, bezweifelte jedoch, dass solche Änderungen aufgrund von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs überhaupt möglich seien. Zielrichtung der Reform: Bürgergeld soll stärker auf Vermittlung in Arbeit und Mitwirkungspflichten ausgerichtet werden. Der Missbrauch durch eine Minderheit von Beziehern – auch durch organisierte Strukturen im Umfeld von EU-Zuwanderern – soll erschwert werden. Besonders in NRW, wo die SPD bei der Kommunalwahl ein historisch schlechtes Ergebnis eingefahren hat , haben sich organisierte kriminelle Strukturen gebildet. Aus den Schengen-Ländern Rumänien und Bulgarien Zugezogene sind dabei in Minijobs beschäftigt, um als Aufstocker Bürgergeld zu kassieren, und leben zudem oftmals in überteuerten Schrottimmobilien. Nutznießer sind meist kriminelle Banden, die das System gezielt ausnutzen. Rückkehr des Vermittlungsvorrangs Die Abschaffung der Karenzzeit bei hohen Wohnkosten und Schonvermögen war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Ebenso die härtere Gangart bei Pflichtverletzungen wie die Ablehnung von Jobangeboten. "Fördern und Fordern" lautete das Credo von Altkanzler Gerhard Schröder bei seinen damaligen Hartz-Reformen, mit denen er den Arbeitsmarkt beleben wollte. Aus Sicht der Union wurde mit der Einführung des Bürgergelds der Aspekt des "Forderns" zu lange vernachlässigt. Das soll sich nun ändern. Die schwarz-rote Koalition will daher auch den Vermittlungsvorrang zurückbringen. Auch das hatten Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag angekündigt: "Für die Menschen, die arbeiten können, soll der Vermittlungsvorrang gelten. Diese Menschen müssen schnellstmöglich in Arbeit vermittelt werden", heißt es dort. Der Vermittlungsvorrang heißt, dass Bürgergeld-Empfänger möglichst schnell eine Arbeit aufnehmen, egal welche. Die Ampel hatte ihn 2022 abgeschafft, nun soll er wieder kommen. Bas plant SPD-eigene Sozialstaatskommission Bas kündigte bei ihrer Stellungnahme in der SPD-Zentrale am Montag zudem an, dass ihre Partei neben der Sozialstaatskommission der Bundesregierung auch eine Kommission der SPD zum selben Thema unter ihrer Leitung eingerichtet habe. Diese solle eigene Vorschläge für die Debatte in der schwarz-roten Regierung erarbeiten. "Der Zeitplan ist so, dass wir auch spätestens Januar 26 die ersten Ergebnisse haben wollen, sodass wir unsere Themen auch parallel zu der Regierungsarbeit einbringen können", sagte die Arbeitsministerin. Als Begründung für die SPD-eigene Kommission betonte Bas, dass sie als Parteivorsitzende immer mehr wolle, als dies in der Regierung mit der Union möglich sei. "Denn die (Regierungs)-Kommission wird nur Vorschläge im Konsens vorlegen, was auch richtig ist", sagte sie und verwies auf das Ziel einer schnellen Umsetzung. "Aber darüber hinaus habe ich auch Vorschläge", sagte sie in Anspielung etwa auf ihre Forderung, mehr Berufsgruppen in die Sozialversicherungen einzubeziehen und zu überlegen, ob man eine Steuerreform brauche.

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