Das Verfahren bei SEPA-Lastschriften wird ab 9. Oktober 2025 EU-weit geändert. Die Banken müssen künftig die angegebene Bankkontonummer IBAN und den Namen des Zahlungsempfängers abgleichen, um Fehlüberweisungen zu verhindern. Darauf sollte man bei Zahlungen in Schleswig-Holstein nun achten.