Mehrere Berliner Beamtinnen und Beamte klagten, weil sie ihre Bezahlung unangemessen fanden. Jetzt gab ihnen das oberste Gericht Recht. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Beamtenbesoldung in Berlin zwischen 2008 und 2020 in weiten Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war. Die Richter stellten fest, dass in diesem Zeitraum rund 95 Prozent der Besoldungsgruppen gegen das sogenannte Alimentationsprinzip verstießen. Damit muss das Land Berlin seine Besoldungsregeln bis spätestens 31. März 2027 verändern. Grundlage der Entscheidung waren mehrere Klagen von Berliner Beamtinnen und Beamten, die ihre Bezahlung für unangemessen hielten. Die Verfahren kamen über das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und das Bundesverwaltungsgericht nach Karlsruhe. Urteil mit Signalwirkung Als Besoldung wird die Vergütung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie Soldatinnen und Soldaten bezeichnet. Nach dem im Grundgesetz verankerten Alimentationsprinzip ist der Staat verpflichtet, diesen Menschen und ihren Familien im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen Lebensunterhalt zu bieten, der ihrem Amt angemessen ist. Das Gericht betonte, dass "die Freiheit von existenziellen finanziellen Sorgen" Voraussetzung für die Unabhängigkeit von Beamten sei. Besonders kritisch sehen die Richter, dass Berlin zwischen 2004 und 2010 auf Gehaltserhöhungen verzichtete. Erst danach gab es wieder leichte Anpassungen, die aber durch den Wegfall von Sonderzahlungen teils wieder aufgehoben wurden. Seit Jahren gibt es in vielen Bundesländern Streit um die Höhe der Besoldung. Karlsruhe hat bereits mehrfach betont, dass die Bezahlung mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen muss. Besoldung unter Armutsgrenze Das Gericht prüfte unter anderem, ob die Einkommen unter einer "Prekaritätsschwelle" lagen. Diese liegt laut Urteil bei 80 Prozent des mittleren Einkommens in Deutschland. In vielen Fällen wurde dieser Wert nicht erreicht. "Die verfassungsrechtlich gebotene Mindestbesoldung" sei in zahlreichen Jahren und Besoldungsgruppen unterschritten worden, so der Zweite Senat. Der Beschluss bedeutet allerdings nicht, dass nun alle Berliner Landesbeamten Nachzahlungen zu erwarten haben. Eine rückwirkende Behebung der zu niedrigen Löhne sei nur bei den Klägern des Ausgangsverfahrens nötig und bei denjenigen Beamten, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden sei, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung dürfte auch für andere Bundesländer Folgen haben. Denn das Urteil hat Grundsatzcharakter – und könnte weitere Klagen von Beamten nach sich ziehen. Gerichte aus anderen Bundesländern hatten Karlsruhe bereits nach der Rechtmäßigkeit der Bezahlung von Landesbeamten oder Richtern gefragt. So bat etwa das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht das Verfassungsgericht erst vor wenigen Tagen um eine Prüfung der Bezüge für 2022.