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BSW: Partei drängt auf Bundetagswahl-Neuauszählung

Das knappe Scheitern des BSW an der Fünfprozenthürde könnte weitreichende politische Folgen haben. Eine bundesweite Neuauszählung würde bei erfolgreicher Korrektur die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag verändern. Es war extrem knapp. Mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen verfehlte das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) bei der Bundestagswahl den Einzug ins Parlament. Das BSW scheiterte an der Fünfprozenthürde. Das wollen BSW-Gründerin Wagenknecht und ihre Partei nicht hinnehmen. Denn eine punktuelle Nachzählung zeigte: Es gab Zählfehler. Das BSW fordert nun eine bundesweite Neuauszählung. Und gibt sich überzeugt: Die noch fehlenden 9.529 Stimmen kommen dann zusammen. Sollte das BSW doch in den Bundestag einziehen, hätte das gravierende Konsequenzen für die Bundesregierung . Die von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angeführte schwarz-rote Koalition würde ihre knappe Mehrheit voraussichtlich verlieren. Die 56-jährige Wagenknecht hatte zuletzt den Vorsitz des BSW abgegeben, aber deutlich gemacht: Sollte das BSW doch noch in den Bundestag kommen, will sie Fraktionschefin werden. Doch wie wahrscheinlich ist das Comeback von Wagenknecht? BSW will Ergebnis nicht hinnehmen Das BSW stützt seinen Vorwurf unter anderem darauf, dass in nachgeprüften Wahllokalen ungewöhnlich viele Fehler zulasten des BSW gefunden worden seien. Bei Korrekturen seien bundesweit überproportional viele Stimmen dem BSW nachträglich zugerechnet worden. Die Partei verweist außerdem auf ungewöhnlich hohe Ergebnisse der Partei "Bündnis Deutschland" in Wahllokalen und führt mögliche Verwechslungen bei der Stimmabgabe und der Auszählung an. Nachgeprüft wurde damals unter anderem, weil Wahlämter selbst Unregelmäßigkeiten festgestellt haben. Experten halten es nicht für ausgeschlossen, dass bei einer Neuauszählung die fehlenden Stimmen tatsächlich zusammenkommen könnten. Das BSW hat Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt. Aktuell liegt die Entscheidung darüber, wie es mit dem BSW weitergeht, beim sogenannten Wahlprüfungsausschuss des Bundestags, der nun eine Entscheidung vorbereitet. Über den Einspruch entscheide abschließend das Plenum des Bundestags durch Beschluss, heißt es bei der Bundeswahlleiterin. Bundestag ist am Zug Der Wahlprüfungsausschuss hat neun ordentliche sowie neun stellvertretende Mitglieder. Zu den neun ordentlichen Mitgliedern gehören drei Bundestagsabgeordnete von der Union, zwei von der SPD , zwei von der AfD und jeweils einer von Grünen und Linken. Es wird damit gerechnet, dass das Gremium seinen Bericht zum BSW noch in diesem Jahr vorlegen könnte. Die Linken-Politikerin Ina Latendorf ist stellvertretendes Mitglied im Ausschuss. Sie betont auf Anfrage von t-online: "Nach meiner Kenntnis ist die nächste Sitzung des Ausschusses im Dezember 2025 geplant, und der BSW-Antrag wird mittlerweile auch prioritär bearbeitet." Wie der Ausschuss letztlich entscheiden könnte, lässt sie offen. "Möglichen Empfehlungen des Ausschusses kann und werde ich nicht vorgreifen", so Latendorf. Dass ausgerechnet der Bundestag in eigener Sache entscheidet, ist gesetzlich so vorgesehen. Allerdings gibt es daran Kritik. Würde das BSW in den Bundestag einziehen, würde dies nämlich bedeuten, dass alle anderen Fraktionen Sitze im Parlament verlieren. Hier lässt sich also durchaus von einem Interessenkonflikt sprechen. Experte: Makel der Befangenheit "Ich gehe davon aus, dass im Wahlprüfungsausschuss nach bestem Wissen und Gewissen entschieden wird und die Mitglieder sich zumindest nicht bewusst von eigenen Interessen beeinflussen lassen", betont der Politikwissenschaftler Joachim Behnke von der Zeppelin Universität Friedrichshafen im Gespräch mit t-online. Er beschäftigt sich mit Fragen des Wahlrechts. Doch Behnke gibt zu bedenken, dass bei einer möglichen Ablehnung des BSW-Antrags "sehr wahrscheinlich" der Vorwurf erhoben werde, dass nicht nur nach rechtlichen Erwägungen entschieden worden sei, sondern auch nach eigenen Interessen. "Diese Entscheidung würde also einen Makel der Befangenheit haben." Ähnlich sieht das der Staatsrechtler Christoph Degenhart, der sich für eine Neuauszählung starkmacht und das BSW in dem Fall auch juristisch vertreten hat. Wenn der Eindruck entstehe, dass eigene Interessen die Motivation der Mitglieder sein könnte, schwäche dies das Vertrauen in die Demokratie, warnte er im Deutschlandfunk. Konflikte im BSW: Revolte gegen Wagenknecht Konkrete Hinweise auf Kooperation: Wagenknechts Kanal zum Kreml Systematische Fehler bei der Auszählung? Doch zu welchem Schluss könnte der Ausschuss überhaupt kommen? Rechtlich ist das komplex. Dafür, eine Wahl ganz oder teilweise für ungültig zu erklären, gibt es hohe Hürden. Das Wahlprüfungsgesetz ist hier wenig konkret, dementsprechend gibt es Interpretationsspielraum. Der Wahlprüfungsausschuss entschied zum Beispiel, dass die Bundestagswahl und die Wahl zum Abgeordnetenhaus 2021 in Berlin wegen massiver Pannen zum Teil wiederholt werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht legte damals endgültig fest, in wie vielen Bezirken tatsächlich neu abgestimmt werden musste. Das BSW fordert eine bundesweite Neuauszählung aller abgegebenen Stimmen bei der Bundestagswahl. Politikwissenschaftler Behnke hält es für unwahrscheinlich, dass sich der Ausschuss dafür aussprechen wird. "Verfassungsrechtler weisen darauf hin, dass der Wahlprüfungsausschuss an und für sich nur tatsächliche Fehler untersuchen kann", betont er. Das heiße konkret, er könnte nur "Wahlfehler dort, wo sie aufkommen und in dem Ausmaß, in dem sie aufgekommen sind, überprüfen und eventuell korrigieren lassen". Die Forderung des BSW geht aber weit darüber hinaus. Die Partei argumentiert, dass Fehler, die in einem Wahlbezirk aufgetreten sind, mutmaßlich auch in anderen Wahlbezirken aufgetreten sind – es sich also um systematische Fehler handelt. "Aber allein aufgrund dieser bloßen Annahme ist eine komplette Neuauszählung rechtlich schwierig. Denn hier handelt es sich um einen Verdacht, aus dem sich kein hinreichender Handlungsgrund ergibt", sagt Behnke. Er schätzt die aktuelle Rechtslage so ein, dass ein begründeter Verdacht wohl nicht ausreiche, eine komplette Neuauszählung zu veranlassen. Nächster Schritt: Karlsruhe Sollte der Antrag des BSW abgelehnt werden, kann sich die Partei an das Bundesverfassungsgericht wenden. Das hat das BSW bereits nach der Wahl getan. Doch das Gericht machte klar: Es gibt ein zweistufiges Verfahren. Zunächst muss sich der Wahlprüfungsausschuss mit der Angelegenheit befassen. Der Gang nach Karlsruhe steht Wagenknecht und Co also erst offen, wenn das Gremium, dem das BSW Bummelei vorwirft, den Fall geprüft hat. "Wenn das BSW das Bundesverfassungsgericht einschaltet, wird noch einmal viel Zeit ins Land gehen", betont Politikwissenschaftler Behnke. So etwas müsse viel schneller gehen, kritisiert er. Er spricht sich dafür aus, dass es ähnlich wie in den USA einen Automatismus geben müsse, der eine Neuauszählung immer dann vorsehe, wenn das Ergebnis so knapp sei, dass nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden könne, dass es auch anders hätte ausfallen können, weil womöglich Zählfehler aufgetreten seien. "Das würde viel Zeit und Ärger ersparen." BSW steht mit Forderung nicht allein da In der Zwischenzeit trommelt das BSW öffentlichkeitswirksam für eine Neuauszählung. Erst am Dienstag hat die Partei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) gedrängt, sich für eine Neuauszählung der Bundestagswahl einzusetzen. Eine "öffentliche Intervention des Bundespräsidenten" könnte unterstreichen, "dass es von herausragender demokratischer Bedeutung wäre, dem Wahleinspruch schnellstmöglich stattzugeben und Zweifel an der Korrektheit des Wahlergebnisses auszuräumen", heißt es in einem Schreiben der Partei. Der Bundespräsident spielt zwar in dem Verfahren der Überprüfung des Wahlergebnisses überhaupt keine Rolle, doch Wagenknecht und ihre Parteikollegen machen so deutlich, dass sie nicht locker lassen werden. Tatsächlich hat das BSW mittlerweile prominente Unterstützung für seine Forderung . Einen entsprechenden Aufruf unterzeichneten vergangene Woche etwa der Komiker Dieter Hallervorden , der ehemalige EU-Kommissar Günther Verheugen (SPD), der Soziologe und ehemalige Direktor des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung Wolfgang Streeck und der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Nešković. Renommierte Politikwissenschaftler sprechen sich dafür aus, dass schnell nachgezählt werden müsse. Es gehe um das Vertrauen in den demokratischen Verfassungsstaat, schrieben zum Beispiel Eckhard Jesse und Uwe Wagschal in einem Gastbeitrag für die FAZ. "Die zentrale Frage lautet, nicht nur für die Partei: Hat das BSW einen Stimmenanteil von fünf Prozent erreicht?" Eine bundesweite Neuauszählung sei angesichts des knappen Ausgangs und vieler Ungereimtheiten "nicht nur sinnvoll, sondern auch dringend geboten". Teilen Sie Ihre Meinung mit Sollte es zu einer Neuauszählung kommen? Schreiben Sie eine E-Mail an Lesermeinung@stroeer.de . Bitte nutzen Sie den Betreff "Neuauszählung" und begründen Sie.

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