Das Bürgergeld soll bald Geschichte sein. Die Regierung hat nun beschlossen, dass die neue Grundsicherung kommen soll. Das Bundeskabinett hat eine Sozialreform beschlossen, die das bisherige Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzen soll. Dies verlautete am Mittwoch aus Regierungskreisen. Die Reform zielt darauf ab, mehr Menschen in Arbeit zu bringen. Auf Bezieherinnen und Bezieher, die nicht mit dem Amt kooperieren, kommen schärfere Sanktionen zu. Für die Regierungspartner – Union und SPD – ist das Vorhaben sensibel: Die Union setzt damit ein zentrales Wahlversprechen um, die SPD stimmt der Rückabwicklung ihres eigenen Projekts aus der Vorgängerregierung zu – auch gegen Widerstände aus der eigenen Parteijugend, die sogar ein Mitgliederbegehren gegen die Reform angestrengt hat. Neue Studie: Bürgergeldempfänger suchen selten aktiv nach Jobs Bürgergeldempfänger im Jobcenter : Wie die Betreuung der "Kunden" scheitert Die Reform werde das "Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung" neu austarieren, heißt es in dem Gesetzentwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Das Ziel: Menschen sollen "ihren Lebensunterhalt vollständig und möglichst dauerhaft aus eigenen Kräften bestreiten". Das Gesetz soll nach der Zustimmung des Bundestages im kommenden Jahr zum 1. Juli in Kraft treten. Dies gilt jedoch als fraglich. Die Bundesagentur für Arbeit hat auf eine längere Vorlaufzeit für die technische Umsetzung hingewiesen. Rund 5,2 Millionen Menschen im Bürgergeld Im November 2025 erhielten gut 5,2 Millionen Menschen Bürgergeld, davon knapp 1,4 Millionen Kinder unter 15 Jahren. Für die monatliche Geldleistung von derzeit bis zu 563 Euro, Miet- und Heizkosten sowie Fördermaßnahmen und Verwaltung wendet der Bund über 50 Milliarden Euro auf. Kern der Reform sind deutlich verschärfte Sanktionen. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, durch die er seine Hilfebedürftigkeit beenden könnte, kann für bis zu zwei Monate die komplette Geldleistung verlieren. Bei anderen Pflichtverletzungen droht eine sofortige Kürzung von 30 Prozent für drei Monate. Werden Termine beim Jobcenter mehrfach versäumt, kann der Leistungsanspruch einschließlich der Mietzahlungen komplett entfallen. "Reform schürt Existenzangst": Sozialverbände kritisieren neue Grundsicherung Mit scharfer Kritik haben derweil die deutschen Sozialverbände auf den Kabinettsbeschluss zur Reform des Bürgergelds reagiert. "Die vorgesehenen, tief in das Existenzminimum eingreifenden Sanktionsmöglichkeiten gefährden gerade benachteiligte Personengruppen", warnte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, am Mittwoch in Berlin . "Statt Menschen bei der Jobsuche stärker zu unterstützen, verschärft die neue Grundsicherung Unsicherheit und Existenzängste." Die Bundesregierung stelle mit der Reform "Verdacht vor Vertrauen". Ähnlich äußerte sich Michael Groß, der Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO). "Mit der neuen Grundsicherung verwendet die Bundesregierung viel Energie darauf, Menschen in Not schärfer zu sanktionieren", erklärte Groß. Er verwies darauf, dass in den vergangenen fünf Jahren die Preise für Lebensmittel um über 36 Prozent gestiegen seien. "Während Familien also darum bangen, am Monatsende ein warmes Essen für ihre Kinder auf den Tisch zu bekommen, beschäftigt sich die Regierung damit, verpasste Termine beim Jobcenter mit der Streichung der Wohnkosten zu bestrafen", kritisierte Groß. Auch die Diakonie Deutschland kritisierte die neue Grundsicherung als verfehlt. "Statt den Druck zu erhöhen, sollte die Regierung die Jobcenter so ausstatten, dass sie Menschen durch gute und wirksame Beratung, Förderung und Vermittlung langfristig in Arbeit bringen können", erklärte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch. "Sanktionen treffen nicht selten Menschen in existenziell belastenden Lebenslagen – etwa mit psychischen Problemen. Ihnen droht durch die neuen Regelungen schlimmstenfalls sogar die Wohnungslosigkeit." Lob kam hingegen aus der Wirtschaft. "Das ist ein Signal in die richtige Richtung", sagte der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, der "Rheinischen Post". "Man hat als Transferempfänger auch eine Leistungsverpflichtung, wenn man vom Steuerzahler finanziert wird und arbeitsfähig ist." Es müsse sich "einfach noch mehr lohnen zu arbeiten, anstatt von Grundsicherung zu leben".