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Trump ärgert sich über EU-Gesetze: US-Sanktionen gegen Deutsche

Mit neuen Digitalgesetzen greift die EU hart gegen große Internetkonzerne durch. Genau diese Regeln sind der US-Regierung unter Donald Trump ein Ärgernis – betroffen sind vor allem Techriesen. Die EU ist entschlossen, gegen Falschinformationen und Hassrede im Internet vorzugehen. Seit 2023 ist die erste Stufe des Gesetzes für digitale Dienstleistungen in Kraft, der Digital Services Act (DSA). Der Digital Markets Act (DMA) folgte 2024, er soll Verbraucher in der EU vor zu großer Marktmacht der Internetkonzerne schützen. Beide Gesetze sind der US-Regierung von Präsident Donald Trump ein Dorn im Auge. So sehr, dass er nun erstmals Sanktionen in Form von Einreiseverboten gegen EU-Bürger verhängt hat. Die US-Regierung hatte die Einreiseverbote gegen die deutschen HateAid-Geschäftsführerinnen Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg ebenso wie gegen drei andere Europäer mit angeblicher Zensur von US-Online-Plattformen begründet. Ballon und von Hodenberg sprachen in einer ersten Reaktion von einem "Akt der Repression". Doch um welche Gesetze geht es Trump dabei? t-online gibt einen Überblick. Was ist der Digital Services Act? Das Gesetz soll die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Falschinformationen und Hassreden schützen – und auch vor gefälschten oder gefährlichen Waren. Es verpflichtet die Onlineplattformen, illegale Inhalte rasch zu entfernen oder unzugänglich zu machen. Nutzerinnen und Nutzer, die häufig illegale Inhalte wie Hassreden verbreiten, müssen gesperrt werden. Reaktionen auf US-Einreiseverbote: Die Wut auf Trump wächst Wirtschaftsweise fordert Reformen: "Wir sind Weltmeister bei Arzt- und Klinikbesuchen" Für eine bestimmte Liste von sehr großen Plattformen, zu denen die US-Riesen Apple , Amazon , Facebook, Google, Instagram, Microsoft , Snapchat und X gehören, gelten noch schärfere Regeln: Sie müssen die mit ihren Diensten verbundenen Gefahren in Bezug auf illegale Inhalte und den Schutz der Privatsphäre bewerten, interne Systeme zur Risikominderung einrichten und den Regulierungsbehörden Zugang zu ihren Daten gewähren, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes. Die EU kann Plattformen bei wiederholten Verstößen aus Europa verbannen. Wurden schon Strafen im Rahmen des DSA verhängt? Ja. Die erste Geldbuße auf Basis des DSA soll der Onlinedienst X von Milliardär Elon Musk zahlen. Die EU-Kommission verhängte die Buße in Höhe von 120 Millionen Euro Anfang Dezember wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten. Unter anderem wirft Brüssel der Plattform vor, mit einem weiß-blauen Haken für bezahlte Nutzerkonten vorzutäuschen, dass diese authentisch und überprüft seien. Auch wer hinter Werbung stecke, sei nicht immer erkennbar, kritisierte die EU-Kommission. Eine Untersuchung habe zudem ergeben, dass X Forschern keinen Zugang zu öffentlichen Daten gemäß den Vorschriften des DSA gewährt. Was ist der Digital Markets Act? Mit diesem 2024 in Kraft getretenen Gesetz beabsichtigt die EU-Kommission, die Marktmacht sogenannter Gatekeeper (Torwächter) des Internets einzuschränken. Es gilt aktuell für fünf US-Konzerne – die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, die Facebook-Mutter Meta und Microsoft – sowie für die Buchungsplattform Booking.com mit Sitz in den Niederlanden und das chinesische Unternehmen Bytedance, das hinter Tiktok steht. Ein Unternehmen kann als Gatekeeper eingestuft werden, wenn es "wirtschaftlich stark ist, erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Markt hat und in mehreren EU-Ländern tätig ist". Die Gatekeeper können bestraft werden, wenn sie ihre Kundinnen und Kunden an die Nutzung vorinstallierter Dienste wie Karten oder Wetterinfos binden. Nutzer sollen auch selbst entscheiden können, welche App-Stores sie nutzen. Messenger-Dienste und Plattformen sollen interoperabel werden, Beiträge in Online-Diensten sollen also auch auf anderen Plattformen angezeigt werden können. Das Gesetz sieht bei Verstößen Zahlungen in Milliardenhöhe vor, bei Wiederholungstätern bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Und dann ist da noch die Datenschutzgrundverordnung Seit 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung in der EU in Kraft – jede Webseite muss seither um Erlaubnis für die Verarbeitung von Nutzerdaten bitten. Diese Cookie-Banner sollen aber abgeschafft werden. Brüssel will außerdem mehr private Daten zur Verarbeitung freigeben. Bislang können bei Verstößen Strafen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.

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