Der Ausbau der sogenannten Wiener Verbindungsbahn ist zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden, wie am Donnerstag via Aussendung verkündet wurde. Die Attraktivierung der Verbindung darf unter Auflagen errichtet werden. Gegen das ÖBB-Projekt hatten unter anderem Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen Beschwerde erhoben.