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Kritische Infrastruktur: Experten halten neues Gesetz für unzureichend

Kritische Infrastruktur wie Krankenhäuser oder Energieversorger soll besser geschützt werden, ein entsprechendes Gesetz passierte nun den Bundestag. Doch Kritiker haben Zweifel an der Wirkkraft der neuen Regelungen. Der tagelange Stromausfall in Berlin bei Minusgraden hat es zuletzt unmissverständlich gezeigt. Aber auch Drohnen über Flughäfen, Cyberangriffe auf Energieversorger oder Verkehrsnetze machen klar: Der Schutz kritischer Infrastruktur in Deutschland ist keine Kür, sondern überfällig. Er muss Priorität haben. Nun hat der Bundestag am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, das zentrale Sektoren wie Energie, Verkehr, Finanzen, Gesundheit und Wasser besser vor Sabotage ausländischer Mächte, Naturkatastrophen und Angriffen von Extremisten schützen soll. Doch trotz Nachbesserungen kritisieren Fachleute, Betreiber und Opposition das Gesetz aus dem Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU). Das Gesetz, um das es geht, heißt Kritis-Dachgesetz. Kritis ist die Abkürzung für kritische Infrastruktur. Das Gesetz verpflichtet Betreiber in zentralen Bereichen zu strengeren Sicherheits- und Notfallkonzepten. Konkret geht es etwa um Kraftwerke, Flughäfen, große Krankenhäuser, Wasserwerke oder Rechenzentren. Anlagen müssen registriert, Risiken regelmäßig analysiert und Resilienzpläne erstellt werden. Als kritisch gelten unter anderem Einrichtungen, die mindestens 500.000 Menschen versorgen. Schwere Störfälle müssen dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gemeldet werden. Seit Dezember ist zudem das sogenannte NIS2-Gesetz in Kraft, mit dem europäische Vorgaben zur Cybersicherheit kritischer Infrastruktur in deutsches Recht umgesetzt werden. Es gilt als Schwestergesetz zum Kritis-Dachgesetz. Während das Kritis-Dachgesetz den physischen Schutz und die Resilienz regelt, verpflichtet NIS2 Unternehmen und Einrichtungen zu Maßnahmen der Cyber- und IT-Sicherheit sowie zu Meldepflichten bei IT-Vorfällen. In der Praxis sind die meisten Betreiber kritischer Infrastruktur von beiden Gesetzen betroffen. Kritiker bemängeln daher eine mangelnde Abstimmung, etwa durch unterschiedliche Meldepflichten bei verschiedenen Behörden. Dobrindt: Gesetz ist "exzellent" Der mutmaßlich linksextremistisch motivierte Brandanschlag auf die Stromversorgung in Teilen Berlins Anfang Januar dürfte für einige eine Art Weckruf in Sachen Kritis-Schutz gewesen sein. Denn über mehrere Tage waren Zehntausende Menschen in der Hauptstadt ohne Strom, mussten in eisiger Kälte frieren. Es war der bislang längste Stromausfall der Berliner Nachkriegsgeschichte. Ermittler gehen davon aus, dass Linksextremisten an einer Kabelbrücke am Teltowkanal einen Brandanschlag verübt haben. Die Bundesanwaltschaft ermittelt. Bundesinnenminister Dobrindt kündigte an, den Kampf gegen Linksextremismus zu verstärken. Die Opposition kritisierte, dass er weniger offensiv beim Kritis-Schutz sei. Im Bundestag verteidigte der Innenminister das Kritis-Dachgesetz am Donnerstag vehement, nannte es "exzellent". Er warnte: "Deutschland ist ein Ziel von Sabotage, Spionage, Desinformation und auch von Terror." Der Ampel warf er vor, beim Schutz kritischer Infrastruktur versagt zu haben. Ein entsprechendes Gesetz hatte die Ampelregierung bereits vorbereitet, aber infolge des Bruchs der Koalition von SPD , Grünen und FDP war es nicht zum Abschluss gebracht worden. Dass der Gesetzentwurf parallel zu dem Anschlag das parlamentarische Verfahren durchlief, war Zufall – aber auch eine Gelegenheit zur Korrektur. Schon bei einer Anhörung im Innenausschuss Ende vergangenen Jahres war der Entwurf aus Dobrindts Haus durchgefallen. Experten kritisierten offene Fragen bei Umsetzung und Kontrolle, unklare und teils widersprüchliche Definitionen, zusätzlichen Bürokratie- und Meldeaufwand sowie unklare Zuständigkeiten zwischen Behörden. Die Lehren aus dem Anschlag nutzte die Regierung, um noch einmal nachzuschärfen. Experte: Das ist "kompletter Schwachsinn" Konkret ist nun vorgesehen, dass öffentliche Informationen über kritische Infrastruktur eingeschränkt, eigentlich geplante Transparenzpflichten also aufgeweicht werden. Der Grundgedanke: Öffentlich zugängliche Daten sind ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Nach dem Anschlag auf das Stromnetz gab es entsprechende Forderungen. Sicherheitsexperte Manuel Atug von der AG Kritis hält das für Unsinn. "Alle relevanten Infrastrukturen sind längst kartografiert, dokumentiert und bekannt. Das kann man nicht rückgängig machen, indem man Daten offline stellt", sagte er t-online. Wer ernsthaft sabotieren wolle, lasse sich davon auch nicht aufhalten. "Der braucht kein Register – ein Blick auf Google Maps oder ein Spaziergang reicht." Auch Naturereignisse würden sich nicht dafür interessieren, ob Daten online seien. Sein Vorwurf: "Am Ende bauen wir Transparenz ab, die wir brauchen, um in einer Demokratie auf Missstände hinzuweisen. Unterm Strich spare man mit dem Aufweichen der Transparenzpflichten Unternehmen Geld, indem man sinnvolle regulatorische Anforderungen senke. Seine grundsätzliche Kritik an dem Kritis-Gesetz ist scharf: Das Gesetz mache alles noch unübersichtlicher, sei ein "regulatorisches Desaster", "kompletter Schwachsinn". Mit solch einem Gesetz würden ganz gezielt Menschenleben riskiert, das werde billigend in Kauf genommen, so Atug. "Wer sich dieses wirkungslose Gesetz ausgedacht hat, verdient den Orden für den Troll des Monats." Auch der Deutsche Städtetag hält die Pläne für unzureichend. Kritisiert wird, dass nur Einrichtungen als kritisch gelten, die mehr als 500.000 Menschen versorgen. Die neu vorgesehene Möglichkeit für Länder, zusätzliche Anlagen unterhalb dieser Schwelle zu definieren, greife zu kurz – es drohe ein Flickenteppich. Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), erklärte: "Angesichts der deutlich verschärften Bedrohungslage bleibt das Gesetz klar hinter dem sicherheitspolitisch notwendigen Anspruch zurück." Kritische Infrastruktur: Brandanschlag in Berlin wirft Fragen zur Sicherheit auf Nach Stromausfall: Sie überziehen sich mit Schuldzuweisungen Opposition nicht zufrieden – AfD stimmt dennoch zu Ein weiterer Kritikpunkt an dem Gesetz ist, dass Pflichten erst per sogenannter Rechtsverordnung präzisiert werden. Konkret bedeutet das, dass die entscheidenden Regeln erst später kommen. Das Gesetz gibt also erst mal nur den Rahmen vor; wesentliche Details bleiben zunächst offen. Investitionen und Sicherheitskonzepte lassen sich für Betreiber dadurch schlecht planen. Auch aus der Opposition gab es am Donnerstag viel Kritik am Gesetz und dem Innenminister. Grünen-Politiker Konstantin von Notz warf Dobrindt vor, "nichts Relevantes auf die Kette" zu bekommen. Der CSU-Politiker sei ein Minister in "Lifestyle-Teilzeit", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag. Die Doppelstrukturen und Rechtsunsicherheiten für Betreiber blieben, es sei "alles zu wenig und zu spät". Linken-Politiker Jan Kösterin monierte, statt echter Sicherheit bekomme man mehr Bürokratie. Arne Raue von der AfD kritisierte, es handle sich um ein "Gesetz zur Ausweitung staatlicher Kontrolle". Seine Partei stimmte aber dennoch zu. Nun muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. Sicherheitsexperte Atug zeigt sich resigniert: "Man kann dieses Gesetz verabschieden und gleichzeitig sofort damit anfangen, es ernsthaft zu reparieren – aber dafür fehlt offenbar der politische Wille." Ob das neue Gesetz die kritische Infrastruktur tatsächlich widerstandsfähiger macht, wird sich erst in der Praxis zeigen. Fest steht: Die Bedrohungen werden nicht weniger.

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