Das juristische Hin und Her in der Causa Heumarkt reißt nicht ab: Nachdem erst im November 2025 entschieden wurde, dass das mehrfach überarbeitete geplante Bauvorhaben in der 2021 präsentierten Variante von bis zu 56,5 Metern Höhe eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) benötigt, steht nun fest, dass auch die 2023 vorgestellte niedrigere Version mit maximal 49,95 Metern UVP-pflichtig ist. Das teilte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am Montagnachmittag mit.