Karlsruhe urteilt gegen AfD – SPD behält "Otto-Wels-Saal" im Berliner Reichstag
Die von ehemals 206 auf aktuell 120 Mitglieder geschrumpfte SPD-Fraktion weigert sich seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode ihren seit Jahren festen Sitz im großräumigen "Otto-Wels-Saal" der aktuell größten Oppositionsfraktion im Bundestag zur Verfügung zu stellen. Die SPD argumentiert dabei seit Monaten mehr als fraglich, sie brauche "als Regierungsfraktion mehr Platz und die direkte Nähe zu ihrem Koalitionspartner CDU/CSU". Nach andauernden Querelen und Diskussionen zog die benachteilgte AfD-Fraktion vor das Bundesverfassungsgericht. Laut einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) vom 5. Februar "ist der Antrag unbegründet" und wurde damit abgelehnt.
Eine sogenannte "Organklage" der AfD-Bundestagsfraktion auf die Zuteilung des geräumigen "Otto-Wels-Saals" im Reichstagsgebäude für ihre Sitzungen ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. In der BVerfGE-Mitteilung wird dazu erklärt:
"Der verfassungsrechtliche Status der Fraktionen umfasst nicht das Recht auf einen bestimmten Fraktionssitzungssaal. Die Ansicht der Antragstellerin, der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl. Die organschaftlichen Rechte des Grundgesetzes garantieren keine Erfolgsprämien, sondern sichern die Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen."
Im 21. Deutschen Bundestag ist die AfD-Fraktion mit insgesamt 151 Abgeordneten vertreten, muss jedoch seit Beginn der Legislaturperiode den Ex-FDP-Saal nutzen. Die AfD-Juristen hatten beim Einreichen der Klage im Juli 2025 argumentiert, dass durch die "unzureichende Größe des Sitzungssaals" ihre Arbeitsfähigkeit und damit die parlamentarischen Rechte "massiv eingeschränkt" würden.
Im Mai des Vorjahres hatte der AfD-Politiker Bernd Baumann Anhand von Grafiken verdeutlicht, dass die SPD-Abgeordneten in ihrem verteidigten Sitzungssaal knapp vier Quadratmeter Platz haben, während den AfD-Abgeordneten im ehemaligen FDP-Saal nur 1,7 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Die ARD-Tagesschau erklärt zum vorerst beendeten juristischen Bundestagsscharmützel:
"Für die SPD hat der Saal große symbolische Bedeutung. Er wurde nach dem früheren Parteivorsitzenden Otto Wels benannt. Wels hatte nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 für die SPD deren Ablehnung des sogenannten Ermächtigungsgesetzes mit den berühmt gewordenen Worten begründet: 'Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.'"
Vor dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht hatte im Vorjahr der Ältestenrat des Bundestages, in dem die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke im Bundestag vertreten sind, "nach langem Streit schließlich im Mai 2025 mit Mehrheitsbeschluss gegen die AfD entschieden".
Die SPD konnte ihren hart verteidigten Saal damit behalten, der AfD wurde schließlich der frühere Sitzungsaal der FDP-Fraktion zugewiesen. Dazu heißt es in der BVerfGE-Mitteilung:
"Im konkreten Fall durfte der Ältestenrat davon ausgehen, dass der Saal, welcher der Antragstellerin zugeteilt wurde, auch für ihre Fraktionsgröße geeignet ist. Für die Annahme einer evident sachwidrigen, willkürlichen Entscheidung bietet das Vorbringen der Antragstellerin keine hinreichenden Anhaltspunkte."
Rechnerisch stehe in dem aktuell zugeteilten Saal "für jedes [AfD-]Fraktionsmitglied mehr Fläche zur Verfügung als in der 18. Legislaturperiode den Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion".
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