Nach einem Gewölbeeinsturz bei Bauarbeiten in Schärding, bei dem im September 2024 zwei Bauarbeiter ums Leben gekommen sind, hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) die Strafen gegen den Hauseigentümer wegen Verletzung von Meldepflichten und Verstoßes gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz in Höhe von gut 100.000 Euro bestätigt. Er sowie ein Zimmerer waren bereits im Dezember 2025 wegen grob fahrlässiger Tötung zu bedingter Haft plus Geldstrafen verurteilt worden.