Die EU eröffnet eine Untersuchung gegen den Onlinehändler Shein. Geprüft wird, ob das Unternehmen ausreichend gegen illegale Produkte vorgeht – und ob das Design der Plattform süchtig macht. Die EU-Kommission geht gegen den chinesischen Onlinehändler Shein vor und leitet eine Untersuchung ein. Hintergrund ist der Verdacht auf den Vertrieb illegaler Produkte und ein möglicherweise süchtig machendes Design der Plattform. Die Brüsseler Behörde teilte am Dienstag mit, die Prüfung erfolge im Rahmen des EU-Regelwerks über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). "Der DSA schützt die Verbraucher, ihr Wohlergehen und gibt ihnen Informationen über die Algorithmen, mit denen sie interagieren", erklärte die für Digitales zuständige EU-Kommissarin Henna Virkkunen. "Wir werden prüfen, ob Shein diese Regeln einhält und seiner Verantwortung gerecht wird." Die Untersuchung folgt auch auf eine Forderung Frankreichs vom November, gegen den Verkauf von kinderähnlichen Sexpuppen auf der Plattform vorzugehen. Shein hat den Verkauf dieser Puppen seitdem nach eigenen Angaben weltweit eingestellt. Das Unternehmen teilte mit, es werde weiter mit der EU-Behörde kooperieren. Man habe erheblich in Maßnahmen zur Einhaltung des DSA investiert, darunter in die Einführung zusätzlicher Schutzvorkehrungen wie Altersüberprüfungen beim Kauf bestimmter Produkte. Die Kommission will nun die Systeme untersuchen, die Shein eingerichtet hat, um dem Verkauf illegaler Produkte einen Riegel vorzuschieben. Zudem stehen das nach Ansicht von Kritikern suchtfördernde Design der Plattform mit Belohnungen für die Nutzung sowie die Transparenz der Empfehlungssysteme im Fokus der Ermittler. Onlineplattformen wie Shein oder der Konkurrent Temu versenden Kleidung und andere Waren direkt von chinesischen Fabriken zu Tiefstpreisen an die Käufer in Europa. Die Europäische Union will auch an anderer Stelle gegen die Flut von Billiglieferungen vorgehen. Ab Juli 2026 soll nach dem Willen der Mitgliedstaaten jedes in die Europäische Union eingeführte Paket mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro mit einer Abgabe von drei Euro belegt werden. Gegen Temu läuft bereits ein Verfahren wegen möglicher DSA-Verstöße. Dabei drohen Unternehmen Strafen von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.