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Vetternwirtschaft im Bundestag: Union will "Missbrauchs-Sumpf trockenlegen"

Die Anstellungen von Angehörigen in Abgeordnetenbüros der AfD löst viel Kritik aus – und ein Nachdenken bei den Parlamentariern. Union und SPD wollen strengere Regeln für den Bundestag prüfen. Braucht es schärfere Regeln gegen Vetternwirtschaft in den Parlamenten? Nachdem Recherchen von t-online und anderen Medien diverse Fälle aufgedeckt haben, in denen AfD-Abgeordnete enge Verwandte oder Lebenspartner von Parteikollegen eingestellt haben, könnte es bald zu Reformen kommen. Die Unionsfraktion im Bundestag will prüfen, ob es gesetzliche Änderungen braucht. "Wir wollen jeglichen weiteren Schaden vom Steuerzahler abwenden und werden prüfen, wie das Abgeordnetengesetz verschärft werden kann, um diesen Missbrauchs-Sumpf trockenzulegen", sagte CDU-Politiker Hendrik Hoppenstedt (CDU), Obmann im Geschäftsordnungsausschuss, zu t-online. "Das Verhalten der AfD ist schamlos und inakzeptabel. Der Politikbetrieb ist kein Selbstbedienungsladen." Zuvor hatte sich SPD-Justiziar Johannes Fechner dafür ausgesprochen, "sehr bald" mit der Union über eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes zu sprechen. "Es muss klar sein: Mit Steuermitteln bezahlte Stellen müssen nach Kompetenz und Leistung, nicht nach Verwandtschaftsgrad oder zur Absicherung innerparteilicher Seilschaften vergeben werden." Die AfD umgehe damit vorsätzlich die Regelung des Abgeordnetengesetzes. Regeln in Landtagen teils strenger als im Bundestag Derzeit regelt das Abgeordnetengesetz für den Bundestag, dass Parlamentarier kein Geld für die Beschäftigung von Partnern, Verwandten und auch früheren Lebenspartnern direkt in ihren Abgeordnetenbüros erhalten. Nicht durch diese Klausel abgedeckt sind Angestellte der Fraktionen. Die Fraktionen erhalten eine Pauschale für ihre Mitarbeiter, gemessen an ihrer Stärke im Parlament, und können darüber weitgehend ungeprüft verfügen. Die AfD steht derzeit außerdem scharf in der Kritik, weil einige Bundestagsabgeordnete Angehörige von anderen Abgeordneten in Bund oder Land in ihren Büros eingestellt haben. In manchen Fällen wurden so gleich mehrere Mitglieder einer Familie bei denselben Abgeordneten beschäftigt. Auch diese Praxis wird bisher nicht vom Abgeordnetengesetz für den Bundestag untersagt. Die Regeln in den Landesparlamenten variieren, teils sind sie strenger als im Bundestag. Es gibt auch Skepsis Ob eine Verschärfung des Gesetzes der richtige Weg ist, daran gibt es aber auch in der Union Zweifel. "Wer unseren Staat betrügen will, wird immer Wege suchen, dies zu tun", sagte CDU-Politiker Sepp Müller t-online. Er ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Chef der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt, eines der Länder, in denen die Anstellungspraxis der AfD früh Schlagzeilen machte. CDU-Politiker Müller sagte: "Weitere rechtliche Schranken mögen nötig sein – entscheidend ist jedoch, dass bestehende Gesetze wirksam kontrolliert werden." Er vertraue darauf, dass die Wählerinnen und Wähler klug genug seien, die "fragwürdigen Praktiken" der AfD zu beurteilen. Er bleibe skeptisch, ob "jedes moralisch verwerfliche Verhalten künftig bis ins Detail gesetzlich" geregelt werden müsse. Die Grünen sind bislang ebenfalls skeptisch. "Wir sehen hier angesichts der bereits bestehenden strengen Regelungen aktuell keinen Änderungsbedarf, sind aber selbstverständlich offen für Vorschläge", sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, t-online. Das Abgeordnetengesetz verbiete die Einstellung von Familienangehörigen im eigenen Büro schon. Jedwede missbräuchliche Praxis "als politischer Freundschaftsdienst" missbillige man ausdrücklich, sagte Mihalic. Dazu zähle die "Verabredung zur wechselseitigen Einstellung von Familienangehörigen" der jeweiligen Bundestagsabgeordneten oder eine "nur formale Beschäftigung von Familienangehörigen" eines anderen Bundestagsabgeordneten. Grüne sehen Transparenz-Regel nach Vorbild der EU kritisch Im Europaparlament pflegt man einen anderen Ansatz, um fragwürdige Anstellungen zu unterbinden: Transparenz. Die Abgeordneten im EU-Parlament müssen ihre gesamten Mitarbeiter – in Brüssel wie in den Wahlkreisen – auf ihrer auf den Seiten des Parlaments öffentlich einsehbaren Homepage angeben. So herrscht ein System der öffentlichen Kontrolle; Bürger wie Medien können einsehen, an wen Steuergeld fließt. In der AfD Sachsen-Anhalt soll man deswegen davor zurückgescheut haben, zweifelhafte Anstellungen über EU-Kollegen laufen zu lassen. Aber auch diese Regelung trifft in Deutschland auf Widerstand. Die Grünen lehnen sie aus Sicherheitsgründen ab: "Eine grundsätzliche Veröffentlichung aller Namen von Mitarbeitenden sehen wir auch mit Blick auf die Sicherheit unserer Beschäftigten in Zeiten von steigenden rechtsextremen Angriffen kritisch", sagte Irene Mihalic t-online. Zweifelhafte Anstellungen und Affären bei vielen Parteien Aktueller Auslöser für die Diskussion um das Abgeordnetengesetz sind die Vorwürfe von Vetternwirtschaft gegen die AfD. Sie haben sich inzwischen auf mehrere Landesverbände der Partei ausgeweitet: Nach Recherchen von t-online ist Spitzenpersonal aus Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen involviert . In mehreren Fällen sind die Ehefrauen von Abgeordneten bei ihren Kollegen eingestellt, in anderen enge Verwandte. In den meisten Fällen ist das legal, aber hochumstritten. Auch AfD-Parteichef Tino Chrupalla kritisierte die Praxis. Das habe ein "G'schmäckle". In der Vergangenheit sind auch andere Parteien durch solche Anstellungspraktiken in die Kritik geraten. 2013 erschütterte die "Verwandten-Affäre" Bayern – mehrere CSU-Politiker sowie SPD- und Grünen-Abgeordnete hatten im Landtag Verwandte angestellt. In der Aufarbeitung wurden die Regeln im bayerischen Landtag verschärft, dort sind nun auch sogenannte "Über-Kreuz-Beschäftigungen" nicht mehr erlaubt. Im Bundestag sind sie weiterhin möglich. 2023 dann standen die Grünen im Fokus der Öffentlichkeit: wegen der "Graichen-" beziehungsweise "Trauzeugen-Affäre". Patrick Graichen, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne), wurde Vetternwirtschaft vorgeworfen, weil er an der Auswahl eines Kandidaten für den Chefposten der Deutschen Energie-Agentur beteiligt war, der zugleich sein Trauzeuge war. Graichen legte die Verbindung dem Ministerium zufolge erst nach dem Auswahlverfahren offen. Auch andere familiäre und persönliche Verbindungen Graichens in die Energie- und Klimaschutzszene gerieten in die Kritik. Graichen wurde schließlich in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

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