Warum macht das Bundesarbeitsgericht den Lieferando-Fahrern das Leben schwer?
Das Bundesarbeitsgericht hat den Beschäftigten in der Plattformökonomie einen empfindlichen Schlag versetzt: Am 28. Januar erklärte es mehrere Betriebsratswahlen bei Lieferando für unwirksam und verschärfte damit die Hürden für künftige Gründungen deutlich.
Ein rein digital koordiniertes Fahrerteam in einem Liefergebiet stelle keinen eigenständigen „Betrieb“ dar. Weil zentrale personelle und organisatorische Entscheidungen gebündelt seien, fehle es an der notwendigen betrieblichen Eigenständigkeit. Damit hängt ein zentrales Mitbestimmungsrecht faktisch von der Organisationsstruktur des Unternehmens ab.
Entsprechend fiel die Kritik der zuständigen Gewerkschaft NGG aus. Wer Beschäftigte per App einteilt, kon
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