Die Stadt nennt Zahlen zu den Vergehen: Denn wer sein Auto in der Braunschweiger Innenstadt parkt, muss sich an ganz bestimmte Regeln halten. Zwei Parkzonen gibt es in der Braunschweiger Stadt: Parkzone 1a grenzt den sogenannten Kernbereich ein. Parkzone 1b gilt in den Rändern der Innenstadt und für die Wallanlagen, heißt es auf der Seite der Stadt. Um noch einmal deutlicher zu machen, dass Autofahrer ihren Pkw in der Zone 1a für drei Stunden parken dürfen, stellte die Stadt vor einiger Zeit neue Schilder auf. Ob sich die Parkenden an alle Regeln halten, kontrolliert das Ordnungsamt. Im vergangenen Jahr leiteten die Mitarbeiter der Bußgeldabteilung 123.039 Ordnungswidrigkeiten ein, teilt die Stadt auf Anfrage der Braunschweig-Redaktion von t-online mit. Hinzu kamen laut Verwaltung 3.206 Fälle der Polizei, 1.140 Fälle vom Zentralen Ordnungsdienst (ZOD) sowie 4.733 Privatanzeigen. So wurden für das abgelaufene Jahr insgesamt 132.118 Fälle erfasst. Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Katalog. Im vergangenen Jahr ergaben die eingeleiteten Verfahren wegen Halt- und Parkverstößen 3.048.235 Euro. Stadtsprecher Rainer Keunecke betont an dieser Stelle: "Ziel der Kontrollen ist nicht das Generieren von Einnahmen. Es handelt sich bei der Überwachung des ruhenden wie des fließenden Verkehrs um einen öffentlichen Auftrag zur Verkehrssicherheit." Die Kosten für Personal sowie technische Geräte seien erheblich. Die häufigsten Vergehen in Braunschweig Parken ohne von außen gut lesbarem Parkschein Parken im eingeschränkten Haltverbot Parken im absoluten Haltverbot Ein Vorfall sorgte für viel Aufsehen über die Stadtgrenzen Braunschweigs: So verwendete eine Autofahrerin eine pinke Parkscheibe. Dafür wurde ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro fällig . Keunecke erklärt: "Die deutsche Straßenverkehrsordnung bestimmt eindeutig, dass nur die klassische blaue Parkscheibe und elektronische Parkscheiben mit einer Zulassung des Kraftfahrtbundesamtes zulässig sind. Wie andere Kommunen hält sich die Stadt Braunschweig an die gesetzlichen Vorgaben." Einheitliche Parkscheiben sind vorgeschrieben Dass eine einheitliche Parkscheibe vorgeschrieben ist, ähnlich wie ein Verkehrszeichen, hat laut Stadt seinen Sinn: Nur so könne die Kontrolle des ruhenden Verkehrs schnell und stringent unter klar definierten, einheitlichen Voraussetzungen erfolgen. "Müsste das Personal der Parkraumüberwachung stets vor Ort neu bewerten, ob eine Alternative zur vorgeschriebenen Parkscheibe zulässig ist, würde das eine zügige Abwicklung dieses Massenverfahrens unmöglich machen", sagt der Stadtsprecher und nennt Beispiele wie eine selbstgemalte Parkscheibe und einen Zettel mit der Aufschrift "Bin um 14 Uhr angekommen". Keunecke stellt klar: "Um dies zu vermeiden, macht die StVO klare Vorgaben."