Gerichtsurteil: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als "gesichert rechtsextrem" einstufen
Laut einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen.
Mehr Details in Kürze...