In Niedersachsen hat das Verwaltungsgericht Hannover eine Beschwerde der AfD vorerst abgelehnt. Die Partei in dem Bundesland bleibt ein Verdachtsfall. Die AfD in Niedersachsen wird vom Landesverfassungsschutz vorerst wieder als Verdachtsobjekt beobachtet. Das teilte das Innenministerium in Hannover mit, nachdem der AfD-Landesverband gegen seine Einstufung als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt geklagt hatte. Niedersachsen: Parteiverfahren gegen AfD-Europapolitikerin Vetterwirtschaft: Skandalpolitiker soll für AfD aufräumen Vor dem Verwaltungsgericht Hannover legte der Verfassungsschutz seine Gründe für seine Einschätzung vor. "Im Zuge des Klageverfahrens der AfD gegen unsere Einstufung haben wir unsere Beiträge zum Thema vorläufig archiviert", schreibt der Verfassungsschutz auf Instagram. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt die AfD in Niedersachsen nun Verdachtsfall. Erst im vergangenen Monat war die Partei in Niedersachsen als erster westdeutscher AfD-Landesverband als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt eingestuft worden. "Die Bewertung des Verfassungsschutzes ist eindeutig: Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen", hatte Innenministerin Daniela Behrens (SPD) damals erklärt. Die Fortsetzung der Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei die logische Konsequenz. Die AfD wies die Vorwürfe zurück und kündigte an, dagegen juristisch vorzugehen. Die entsprechende Klage ist vorerst gescheitert. Die niedersächsische AfD war seit 2022 als Verdachtsobjekt beobachtet worden. Nach einer Verlängerung dieser Einstufung im Jahr 2024 hätte der Verfassungsschutz spätestens im Mai 2026 entscheiden müssen, ob genügend Anhaltspunkte für eine Einstufung als gesichert rechtsextremistisch vorliegen oder die Beobachtung eingestellt wird. Mit der Einstufung als "Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung" kann der Verfassungsschutz die Partei weiterhin beobachten und künftig auch sogenannte eingriffsintensivere nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Dazu zählen nach Angaben von Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril der Einsatz von Vertrauenspersonen sowie längerfristige Observationen, die in der bisherigen Verdachtsphase rechtlich nicht zulässig waren.