Sie waren schwerstkrank – und er soll ihr Leben durch Medikamente verkürzt haben. Doch waren das schon Tötungsdelikte oder ist das noch indirekte Sterbehilfe? Der Verteidiger des MHH-Arztes kritisiert die Staatsanwaltschaft für die U-Haft seines Mandanten und für die zugespitzte Kommunikation.