Sie können Leben retten und sind bundesweit Pflicht: Dennoch hängt in vielen Wohnungen kein Brandmelder. Selbst dort, wo die Geräte installiert sind, gibt es ein Problem. 170.000 Brandschäden registrierten die deutschen Versicherer im Jahr 2024. Statistisch betrachtet brennt es alle drei Minuten, und dennoch geben sich viele Deutsche unbesorgt. Das zeigt der neue Präventionsreport der Axa-Versicherung. Nur rund jeder Fünfte (18 Prozent) der insgesamt 2.000 Befragten hält es demnach für wahrscheinlich, durch einen Brand Schäden am eigenen Zuhause zu erleiden. Die weitverbreitete Sorglosigkeit spiegelt sich auch in der Verbreitung von Rauchmeldern wider: Trotz einer Rauchmelderpflicht in allen deutschen Bundesländern erklärten nur 69 Prozent der Befragten, einen Rauch- und/oder Gasmelder in ihrem Zuhause installiert zu haben. Ein knappes Drittel ignoriert somit die Pflicht. In Berlin gibt es die wenigsten Rauchmelder Dabei legt der Report regionale Unterschiede offen: Während in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz 73 Prozent der Befragten einen Rauchmelder installiert haben, liegt der Anteil in der Region Berlin/Brandenburg nur bei 65 Prozent. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen haben 71 Prozent der Befragten einen Rauchmelder installiert – das ist leicht über dem Bundesschnitt. Eine Erklärung hierfür könnte der Zeitpunkt der gesetzlichen Einführung sein. In Berlin und Brandenburg gilt die Rauchmelderpflicht erst seit 2016. Andere Länder waren hier deutlich schneller: So gilt die Pflicht in Rheinland-Pfalz bereits seit 2003 – zumindest für Neubauten. Bundesland Pflicht für Neubauten Pflicht für Bestandsbauten Baden-Württemberg seit 2013 seit 2015 Bayern seit 2013 seit 2018 Berlin seit 2017 seit 2021 Brandenburg seit 2016 seit 2021 Bremen seit 2010 seit 2016 Hamburg seit 2006 seit 2011 Hessen seit 2005 seit 2015 Mecklenburg-Vorpommern seit 2006 seit 2010 Niedersachsen seit 2012 seit 2016 Nordrhein-Westfalen seit 2013 seit 2017 Rheinland-Pfalz seit 2003 seit 2012 Saarland seit 2004 seit 2017 Sachsen seit 2016 seit 2024 Sachsen-Anhalt seit 2009 seit 2016 Schleswig-Holstein seit 2005 seit 2011 Thüringen seit 2008 seit 2019 Viele veraltete Geräte Der Versicherer sieht neben fehlenden Installationen ein weiteres Problem: Rauchmelder müssen in der Regel nach spätestens zehn Jahren ausgetauscht werden, da Sensoren altern und die Zuverlässigkeit nachlässt. Da die Rauchmelderpflicht in einigen Bundesländern bereits seit 2003 gilt, seien heute viele Geräte im Einsatz, die ihr empfohlenes "Ablaufdatum" schon überschritten haben. Rechte, Pflichten, Kosten: Rauchmelderkosten: So tricksen manche Vermieter bei der Abrechnung Sicherheit zu Hause: Rauchmelder ausschalten: So funktioniert es Andreas Tenfelde, Leiter der dezentralen Schadenregulierer bei Axa Deutschland, sagt: "Prävention heißt nicht nur installieren, sondern auch instand halten. Nur ein funktionierender Rauchmelder kann einen Brand frühzeitig erkennen – und damit im Ernstfall Leben retten und den Schaden deutlich begrenzen." Für den Austausch der Brandmelder sind in allen Bundesländern die Vermieter beziehungsweise Eigentümer einer Wohnung verantwortlich. Lediglich die Wartung, also die jährliche Überprüfung, kann in einigen Bundesländern an den Mieter delegiert werden. Was dabei zu beachten ist, können Sie hier nachlesen. Versicherer zahlen trotz fehlender Geräte Theoretisch kann das Fehlen eines Rauchmelders auch den eigenen Versicherungsschutz kosten. Versicherungsnehmer sind dazu verpflichtet, sämtliche gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Darunter fällt auch die Rauchmelderpflicht. Viele Versicherer teilen aber mit, auch bei fehlenden Rauchmeldern zu zahlen. Der Kampagne "Rauchmelder retten Leben" sind ebenfalls keine Fälle bekannt, in denen ein Versicherer eine Zahlung des Schadens aufgrund fehlender Rauchmelder verweigerte. Auch beim Bund der Versicherten sind keine derartigen Konflikte bekannt. Teamleiterin Meike Voß rät aber, sich nicht nur auf die Aussagen der Versicherer zu verlassen. Viele Versicherer verweisen in ihren Versicherungsbedingungen auf gültige gesetzliche Sicherungsvorschriften – entsprechend gelte es, die Verträge stets individuell zu prüfen. Verbrauchern rate man aber auch im Bereich der Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen zu präventiven Maßnahmen – losgelöst vom Versicherungsschutz. "Die eigene Existenz abzusichern, bedeutet nicht zwangsläufig, dies ausschließlich über Versicherungen zu tun. Nicht alle Risiken lassen sich über Versicherungsverträge abdecken", sagt Voß. Ein Rauchmelder allein kann allerdings keinen Brand verhindern. Er ist kein Ersatz für umsichtiges Verhalten. Hiermit nehmen es viele Befragte ebenfalls nicht so genau: Mehr als jeder Dritte (37 Prozent) erklärte, im Alltag oft nachlässig mit Schutzmaßnahmen umzugehen – etwa bei der Beaufsichtigung von Akkuladungen oder dem Herausziehen von Steckern.