Lebenslange Haft im Prozess um Mord an behinderter Mieterin in Hessen
Das Landgericht im hessischen Gießen hat ein Paar wegen Mordes an einer Mieterin zu jeweils lebenslanger Haft verureilt. Die zuständige Kammer stellte bei beiden Angeklagten eine besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit quasi ausgeschlossen.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Vermieter aus Lauterbach im Vogelsbergkreis 2024 eine geistig beeinträchtigte 55 Jahre alte Frau töteten. Auf die Spur des Falls kam die Polizei wegen eines Streits zwischen den Vermietern und einem weiteren früheren Mieter im Juni 2024.
Der ehemalige Mieter teilte den Polizisten damals mit, dass bis Anfang 2024 die 55 Jahre alte Frau in dem Haus gelebt habe, diese jedoch plötzlich verschwunden sei. Bei einer weiteren Vernehmung berichtete der Mann außerdem von diversen körperlichen Übergriffen der Vermieter auf die Frau.
Durch ergänzende Zeugenbefragungen und Finanzermittlungen ergab sich der Verdacht eines Kapitaldelikts. Spezialkräfte nahmen das Vermieterpaar wenige Tage später fest. Bei einer anschließenden Durchsuchung wurden im Haus umfangreiches Beweismaterial sowie die sterblichen Überreste der Frau entdeckt.
Die beiden Angeklagten quälten die 55-Jährige laut Urteil über Monate hinweg und ermordeten sie Anfang 2024. Anschließend zerteilte der Mann die Leiche und bewahrte sie im Haus auf. Die Kammer sah das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht als gegeben an.