Der Verwaltungsgerichtshof hat den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft für einen türkisch-österreichischen Doppelbürger bestätigt. Dieser am Montag veröffentlichte Entscheid ist deswegen brisant, weil er erstmals letztinstanzlich klarstellt, dass die vorgelegten Namenslisten unbekannter Herkunft vor Gericht glaubwürdig als türkische Wählerevidenz interpretiert werden können.