Bitcoin-Urteil: Niederlage für Bafin, aber kein Sieg für Fans von Kryptoanlagen
Der Handel mit Bitcoin ist kein Bankgeschäft – und erst recht keine Straftat. Das hat das Kammergericht Berlin geurteilt und die Finanzaufsicht Bafin gerügt. Deutlich wird vor allem, wie groß der juristische Handlungsbedarf ist.