Drei syrische Schlepper müssen in Haft
Für drei mutmaßliche Schlepper endete am Dienstag der Strafprozess am Salzburger Landesgericht mit unbedingten Haftstrafen zwischen 24 und 16 Monaten - nicht rechtskräftig. Laut Anklage sollen die drei Angeklagten als Teil einer kriminellen Vereinigung mit drei weiteren Komplizen - allesamt Syrer zwischen 23 und 32 Jahren - insgesamt 212 Personen ins Land geschleust haben. Die drei anderen Angeklagten erhielten bereits Bewährungsstrafen.