Wohl keine Kassenerstattung für Lecanemab: Institut sieht keinen „Zusatznutzen“ bei Behandlung von frühem Alzheimer
Ein Urteil des Kölner Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit zum Alzheimer-Medikament Lecanemab erschwert dessen Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Experten warnen nun vor einer Zwei-Klassen-Medizin.