Referendum gegen höhere Entschädigung nicht genutzt (appenzell24.ch)
Der Beschluss der Entschädigung der Behördenmitglieder wurde gemäss den Bestimmungen des Bezirksreglementes Schlatt-Haslen dem fakultativen Referendum unterstellt, da die Erhöhung zwischen 2 und 3 Prozent des Steuerertrages liegt. Nach Ablauf der