Urteil: Dreijahresfrist für Bezahlung von Urlaubsansprüchen bleibt
Urlaub verjährt nicht automatisch - so entschied es das Bundesarbeitsgericht im Dezember. Aber wie ist es mit der Auszahlung von nicht genommenem Urlaub nach einem Jobwechsel? Die Antwort darauf geben die Arbeitsrichter jetzt.