In einigen europäischen Ländern dürfen Spenderorgane auch nach Herz-Kreislauf-Stillstand transplantiert werden, in Deutschland dagegen ist der Hirntod die Voraussetzung für Organspenden, alles andere ist verboten. Aber gäbe es nicht gute Gründe, mit diesem Tabu zu brechen? Das fragen Mediziner von DTG und DIVI – zum Unmut des BMG.