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Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Die Unterschiede zur BU

Umgangssprachlich verwenden viele die Begriffe Arbeits- und Berufsunfähigkeit synonym. Doch es gibt einen wichtigen Unterschied. Worin er besteht.Mehrfache Brüche nach einem Sturz, Burnout mit anschließender Reha – wer im Job länger ausfällt, kann mitunter finanzielle Probleme bekommen. Helfen kann da eine Versicherung. Doch wer für Sie zahlt, wenn Sie nicht arbeiten können, ist nicht jedem klar.Viele Verbraucher sprechen von "Arbeitsunfähigkeitsversicherung", wenn sie eigentlich "Berufsunfähigkeitsversicherung" meinen. Doch das ist nicht dasselbe. Wir zeigen Ihnen, welchen Unterschied das macht und was das für den Abschluss einer Versicherung bedeutet.Was unterscheidet Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?Arbeitsunfähig sind Sie, sobald Sie Ihre Arbeit vorübergehend nicht mehr ausüben können. "Vorübergehend" ist dabei das Stichwort. Es besteht also Aussicht auf Besserung, Arbeitsunfähigkeit ist kein Dauerzustand – ganz im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit.Beispiele für eine Arbeitsunfähigkeit sind etwa ein grippaler Infekt, ein Beinbruch oder eine Risikoschwangerschaft. Sie erhalten dann eine Krankschreibung vom Arzt. Er bescheinigt Ihnen damit Ihre Arbeitsunfähigkeit.Berufsunfähig sind Sie hingegen erst, wenn Sie Ihrem letzten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr nachgehen können. Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), zahlt diese Ihnen dann eine Rente, wenn Sie mindestens die Hälfte Ihrer Leistungsfähigkeit verloren haben (BU-Grad von 50 Prozent). Mehr zur BU lesen Sie hier.Wie bin ich bei Arbeitsunfähigkeit abgesichert?Sind Sie gesetzlich versichert und krankgeschrieben, zahlt Ihr Arbeitgeber sechs Wochen lang Ihr volles Gehalt weiter. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, übernimmt anschließend die Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Das beträgt allerdings maximal 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Bruttolohns und maximal 90 Prozent Ihres Nettogehalts. 2023 liegt der Höchstbetrag pro Kalendertag bei 116,38 Euro. Mehr zum Krankengeld lesen Sie hier.Laut § 48 Satz 1 SGB V ist der Krankengeldanspruch von gesetzlich Versicherten auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt. In der Praxis reduziert sich der Zeitraum aber auf 72 Wochen, weil die sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber abgezogen werden. Lesen Sie hier, wie Sie Krankengeld beantragen.Auch Zeiten, in denen Ihr Anspruch ruht, weil Sie andere Leistungen erhalten, reduzieren den Krankengeldanspruch. Dazu zählt beispielsweise der Mutterschutz.Wichtig zu wissen: So sind Sie während der Elternzeit krankenversichertPrivatversicherte haben bei längerer Krankheit keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld. Sie sollten daher über eine private Krankentagegeld-Versicherung nachdenken. Lesen Sie hier, welche Zusatzversicherungen für wen sinnvoll sind.Kann ich mich zusätzlich gegen Arbeitsunfähigkeit versichern?Das geht. Allerdings können Sie eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU) nicht als eigenständige Versicherung abschließen, sondern nur als Zusatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Das funktioniert über eine sogenannte AU-Klausel. Dank dieser erhalten Sie nämlich bereits dann Geld aus der BU, wenn Sie mindestens vier Monate krankgeschrieben sind und Ihnen ein Arzt bescheinigt, dass das noch mindestens zwei Monate so weitergehen wird. Eine dauerhafte Berufsunfähigkeit muss also noch nicht vorliegen.Was zahlt eine BU mit AU-Klausel?Hat Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine AU-Klausel, bekommen Sie rückwirkend eine Zahlung. Sie schließt die Einkommenslücke zwischen dem Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers und der Wiederaufnahme Ihres Jobs.Die Leistung ist meist auf 18 Monate begrenzt. Die Anbieter verlangen dafür in der Regel einen Zuschlag auf den Beitrag.Wie sinnvoll ist eine AU-Klausel?Eine zusätzliche Absicherung per AU-Klausel ist vor allem für Privatversicherte und Selbstständige sinnvoll. Denn sie erhalten kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.Aber auch gesetzlich Versicherte, denen das Krankengeld nicht reicht, können über eine AU-Klausel nachdenken. Bedenken Sie aber: Die Klausel erhöht die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung.Ein weiterer Nachteil ist, dass Sie die Leistung erst rückwirkend erhalten. Sind Sie also darauf angewiesen, dass sofort Geld fließt, sollten Sie stattdessen lieber eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen.

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