Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts hat ein Amtsgericht nicht ausreichend begründet, warum es die sogenannte Gutscheinlösung bei abgesagten Veranstaltungen während der Corona-Pandemie für verfassungswidrig hält. Die entsprechende Richtervorlage wurde für unzulässig erklärt. Das Verfahren muss nun in Frankfurt weitergeführt werden.