21.000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC
Das DFB-Sportgericht belegt Zweitligist Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss des DFB wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.000 Euro.