Landtag: Fraktionen bringen Initiative zur "G10-Kommission" ein
Die "G10-Kommission" entscheidet über eine Überwachung mutmaßlicher Extremisten. Ihre Besetzung soll einer fraktionsübergreifenden Gesetzesnovelle zufolge neu geregelt werden. Die AfD kritisiert den Plan.
Der wichtigen "G10-Kommission" des hessischen Landtags sollen künftig auch Experten ohne Abgeordnetenmandat angehören dürfen. Das Gremium entscheidet über bestimmte Überwachungsmaßnahmen des Verfassungsschutzes. Mit der neuen Regelung werde das Verfahren an die bundesweit überwiegend einheitliche Rechtslage angepasst, erklärte die CDU-Fraktionsvorsitzende Ines Claus am Dienstag in Wiesbaden. Die Gesetzesnovelle wurde gemeinsam mit den Grünen sowie den oppositionellen Fraktionen von SPD und FDP eingebracht.
Die "G10-Kommission" ist derzeit mit sechs Landtagsabgeordneten von CDU, SPD und Grünen besetzt - darunter drei Mitglieder und drei stellvertretende Mitglieder. Mit den veränderten Mehrheitsverhältnissen im neuen hessischen Landtag würde ohne Änderungen künftig auch ein Vertreter der AfD in dem Gremium sitzen.
Mit der geplanten neuen Regelung werde die Besetzung nicht nach wahlarithmetischen Schlüsseln und Parteizugehörigkeit erfolgen, sondern stärker mit dem Fokus auf Sach- und Rechtskunde, sagte Claus. Berufen werden könnten dann künftig etwa Richter oder Hochschulprofessoren.
Zum Beginn einer Legislaturperiode werden rund 60 Gremien neu besetzt, wie Claus erläuterte. In den allermeisten sei die AfD vertreten. "Es macht aber einen Unterschied, ob man über allgemeine Gremien spricht, oder über die G10-Kommission", betonte sie. Dort werde unter anderem entschieden, ob potenzielle Extremisten überwacht werden. "In diesem Gremium darf keine Partei vertreten sein, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird", sagte Claus.
"Die Regelungen gehen über die Schmerzgrenzen des Parlamentarismus hinaus", kritisierte der Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Frank Grobe. "Es wird extra ein Gesetz geändert, damit die AfD dort keinen Platz bekommt. Das zeigt, wer hier eine demokratische Partei ist und wer nicht."
Laut Gesetzesnovelle soll künftig im Landtag unter anderem ein Ordnungsgeld für pöbelnde Abgeordnete eingeführt werden. Die Präsidentin oder der Präsident könne eine Zahlung von 500 bis 3000 Euro festsetzen, heißt es in dem Entwurf.