Ein aktueller Fall aus Oberösterreich ist Anlass für einen Rechtsstreit. Eine Steyrer Anwältin, die eine Mutter vertritt, hält Teile eines Landesgesetzes für verfassungswidrig und legte Beschwerde dagegen ein. Die Mutter erhält nämlich keine Auskunft, aufgrund welcher Beweise ihre Kinder in Obhut genommen wurden.