Täter blieb zunächst auf freiem Fuß Schweden: Vergewaltiger darf im Land bleiben, weil Tat zu kurz war
Ein 18jähriger Migrant aus Eritrea vergewaltigt in Schweden ein 16jähriges Mädchen – und darf trotzdem im Land bleiben. Das Berufungsgericht in Skellefteå urteilte, die Tat sei „nicht lange genug“ gewesen, um als „besonders schweres Verbrechen“ zu gelten.
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