Die UniCredit Bank Austria und die BAWAG müssen kassierte Bearbeitungsgebühren zurückzahlen. Der Hintergrund sind aktuelle Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH), laut denen Gebühren den tatsächlichen Aufwand nicht „grob überschreiten“ dürfen. Geklagt hatte der Verbraucherschutzverein.