Ein Akt der bewaffneten Aggression gegen den Unionstaat und die Mitgliedsländer der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS) soll als Angriff auf Belarus gelten. Dies sieht der Gesetzentwurf „Über die Änderung der Gesetze zu Fragen der militärischen Sicherheit und Verteidigung“ vor, der heute in zweiter Lesung verabschiedet wurde.