Wer im öffentlichen Raum gezielt Körperteile von Frauen ablichtet und sich hinterher gar sexuell daran erregt, soll künftig bestraft werden. Doch die Abgrenzung zwischen sozialem und wirklich strafwürdigem Verhalten ist schwierig. Anfang nächsten Jahres soll es einen ersten Gesetzesentwurf geben.